Berufungsverfahren gegen Abou-Nagie geht zu Ende

Köln · Vor dem Landgericht Köln wehrt sich der salafistische Prediger Ibrahim Abou-Nagie gegen eine Verurteilung wegen Betrugs. Das Berufungsverfahren geht in die entscheidende Phase.

 Ein Koran und ein Pamphlet der verbotenen Verteilaktion "Lies!".

Ein Koran und ein Pamphlet der verbotenen Verteilaktion "Lies!".

Foto: Franziska Kraufmann/Archiv

Im Berufungsverfahren des Salafisten-Predigers Ibrahim Abou-Nagie gegen seine Verurteilung wegen Betrugs werden heute die Plädoyers gehalten und womöglich ein Urteil gesprochen. In dem Prozess vor dem Landgericht Köln setzt sich der 53-Jährige gegen ein Gerichtsentscheidung vom Februar 2016 zur Wehr. Damals hatte das Amtsgericht Köln den in Palästina geborenen Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einem Monat verurteilt. Er soll unberechtigt Hartz-IV-Leistungen von mehr als 50 000 Euro bezogen haben. Im Berufsverfahren lässt er sich von seinem Anwalt vertreten. Nach Angaben des Juristen lebt Abou-Nagie derzeit im Ausland. Der Initiator der umstrittenen Koran-Verteilaktion "Lies!" gilt bei Experten als Hassprediger.

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