Vor Landgericht Gießen Berufung in Verfahren zu Abtreibungsparagraf abgewiesen

Gießen/Berlin · Vor Gericht scheiterte eine Ärztin mit ihrer Berufung gegen ein Urteil zu dem Abtreibungsparagrafen 219a. Doch aus der Politik erhielt Kristina Hänel am Freitag viel Zuspruch. Von einer Seite erhält sie allerdings auch Gegenwind.

 Die Ärztin Kristina Hänel hatte Rechtsmittel eingelegt, nachdem sie vom Geießener Amtsgericht wegen verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu 6000 Euro Strafe verurteilt worden war.

Die Ärztin Kristina Hänel hatte Rechtsmittel eingelegt, nachdem sie vom Geießener Amtsgericht wegen verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu 6000 Euro Strafe verurteilt worden war.

Foto: Boris Roessler/Archiv

Vor Gericht hat die Ärztin Kristina Hänel am Freitag eine Niederlage erlitten, politisch geht die Debatte um den Abtreibungsparagrafen 219 allerdings weiter.

Das Landgericht Gießen wies die Berufung zum umstrittenen Urteil gegen Hänel ab. Die Allgemeinmedizinerin hatte Berufung gegen ein Urteil des Gießener Amtsgerichts eingelegt, das sie vor knapp einem Jahr zu 6000 Euro Strafe verurteilt hatte. Hänel werbe demnach auf ihrer Homepage für Schwangerschaftsabbrüche. Das verstoße gegen den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs: Er verbietet das öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen.

Hänel selbst forderte im Anschluss an das Urteil vor Journalisten eine Gesetzesänderung. Zu allem ließen sich in der heutigen Zeit Informationen finden - nur keine sachlichen Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch. "Ich stehe hier für die vielen, vielen Tausend Frauen, die betroffen sind", sagte Hänel. Zudem müsse die Kriminalisierung der Ärzte aufhören.

Das Statistische Bundesamt hat im vergangenen Jahr 101 209 Schwangerschaftsabbrüche registriert. Knapp 80 Prozent wurden in einer Gynäkologischen Praxis oder einem OP-Zentrum vorgenommen. Vor 20 Jahren lag der Anteil der Eingriffe in Krankenhäusern noch bei etwa 35 Prozent.

Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) plädierte am Freitag für eine Reform des Paragrafen. "Wenn Frauen in so einer schwierigen Situation sind - und das ist eine extreme Ausnahmesituation - dann brauchen sie Beratung, Information und Unterstützung", sagte Giffey. "Das darf man ihnen nicht verwehren." Es gehe um Information, nicht um Werbung. Den Ärzten müsse Rechtssicherheit gegeben werden.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe noch vor der Gerichtsentscheidung, sie sei optimistisch, dass "noch in diesem Herbst" eine Lösung in der Koalition über den umstrittenen Paragrafen gefunden werde.

Zwei katholische Frauenorganisationen sprachen sich unterdessen für den Erhalt von Paragraf 219a aus. Auch eine Einschränkung des Paragrafen lehnten die Vorsitzenden des Katholischen Deutschen Frauenbunds und der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschland in einer gemeinsamen Stellungnahme ab.

Der Vorsitzende Richter Johannes Nink sprach in seiner Urteilsbegründung von einer zwiespältigen Gesetzeslage. Zwar habe auch er Zweifel, ob Paragraf 219a verfassungsgemäß sei, doch seien diese nicht stark genug, um den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Der Gesetzgeber sei gefragt, für eine Neuregelung zu sorgen.

Union und SPD streiten seit Längerem über den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Gegner der Regelung argumentieren, dass auch sachliche Informationen für ungewollt schwangere Frauen durch den Paragrafen verhindert würden. Die SPD will diesen daher reformieren oder abschaffen. In der Union gibt es dagegen aber große Vorbehalte.

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