Staatlicher Zuschuss Baukindergeld soll noch 2018 starten

Berlin · Auch Sonderabschreibungen für Wohnungsinvestoren sind noch dieses Jahr geplant. Das Finanzministerium plant im Etat insgesamt 400 Millionen Euro für die Wohneigentumsförderung ein.

 Mit dem Baukindergeld sollen Eltern, die erstmals Wohneigentum erwerben, pro Kind und Jahr über zehn Jahre einen staatlichen Zuschuss von 1200 Euro erhalten.

Mit dem Baukindergeld sollen Eltern, die erstmals Wohneigentum erwerben, pro Kind und Jahr über zehn Jahre einen staatlichen Zuschuss von 1200 Euro erhalten.

Foto: dpa

Das Baukindergeld für junge Familien und die geplanten Sonderabschreibungen für Wohnungsinvestoren sollen noch im laufenden Jahr eingeführt werden. Das ergibt sich aus dem Entwurf für den Bundeshaushalt 2018, den das Finanzministerium am Freitag vorgelegt hat. Für beide Maßnahmen zusammen hat darin Finanzminister Olaf Scholz (SPD) vorsorglich Ausgaben von 400 Millionen Euro schon eingeplant. Insgesamt will die Koalition bis 2021 für die steuerliche Wohneigentumsförderung zwei Milliarden Euro ausgeben. Die Union hatte die schnelle Einführung des Baukindergeldes gefordert. Pro Kind und Jahr sollen Eltern, die erstmals Wohneigentum erwerben, über zehn Jahre einen staatlichen Zuschuss von 1200 Euro erhalten.

Staatsverschuldung soll im kommenden Jahr sinken

Das Baukindergeld ist Teil der Pläne für Mehrausgaben, die sich die große Koalition in dieser Legislaturperiode vorgenommen hat. Sie kann dank der guten Wirtschaftslage alle ihre vorrangigen Ausgabenpläne finanzieren, ohne im Bundeshaushalt die Nullverschuldung, die sogenannte schwarze Null, in den Jahren 2018 bis 2021 zu gefährden. Sie verfügt sogar über ausreichende Sicherheitspuffer, falls sich die Wirtschaftslage in den kommenden Jahren verschlechtern sollte. Die Staatsverschuldung insgesamt wird 2019 erstmals seit 17 Jahren wieder unter die Marke von 60 Prozent der Wirtschaftsleistung sinken, die eigentlich vom Maastricht-Vertrag der EU-Länder vorgeschrieben wird. Das geht aus der Finanzplanung des Bundes bis 2022 und aus dem Haushaltsentwurf für 2018 hervor, die das Finanzministerium beide am Freitag vorgelegt hat.

Die Pläne sollen am kommenden Mittwoch vom Kabinett gebilligt werden. Scholz will den 341-Milliarden-Euro-Etat für 2018 vor der Sommerpause durch den Bundestag bringen.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD sogenannte prioritäre Maßnahmen festgelegt, für die 46 Milliarden Euro bis 2021 zusätzlich ausgegeben werden sollen. Dazu gehören unter anderem der Ausbau der Ganztagsschulen, die Erhöhung des Kindergeldes, die Verbesserung der Kita-Qualität, Lohnzuschüsse für Langzeitarbeitslose, die Förderung von Wohnungsbau und Wohneigentum sowie der ländlichen Räume und eine Entlastung von Ländern und Kommunen um insgesamt acht Milliarden Euro. Alle diese Maßnahmen seien etatisiert, hieß es in Kreisen des Finanzministeriums. Im laufenden Jahr sollen davon erste kleinere Maßnahmen wirksam werden, darunter das Baukindergeld. Die höheren Mehrausgaben fallen jedoch erst ab 2019 an.

Zur Finanzierung nutzt die Regierung auch eine 2016 gebildete Rücklage, die eigentlich für künftige Flüchtlingsausgaben vorgesehen war, die jedoch nicht anfallen. Diese sogenannte Asylrücklage ist mit 24 Milliarden Euro gefüllt. Daraus werden im laufenden Jahr 1,5 Milliarden und im kommenden Jahr acht Milliarden Euro entnommen.

Zusätzliche Spielräume, die durch noch bessere Steuereinnahmen entstehen könnten, will die Koalition vorrangig für mehr Verteidigungs- und Entwicklungshilfeausgaben nutzen. Allerdings gelingt es vorerst nur für 2018, den Anteil der Ausgaben am Bruttoinlandsprodukt bei knapp 1,5 Prozent zu stabilisieren, in den kommenden Jahren sinkt die Quote wieder leicht. International steht Deutschland im Wort, die Quote zu steigern. Das Gleiche gilt für den Anteil der Verteidigungsausgaben an der Wirtschaftsleistung. Der Rüstungsetat werde bis 2022 gegenüber 2013 um 34 Prozent steigen, so das Ministerium.

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