Komentar zu Heils Qualifizierungsgesetz Angst vor der Krise

Meinung | Berlin · Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will im Herbst ein "Arbeit-von-morgen-Gesetz" vorlegen, das Arbeitnehmer in einer Konjunkturkrise vor dem Jobverlust schützen soll. Es ist nicht sehr durchdacht, ein weiteres Qualifizierungsgesetz auf den Weg zu bringen, kommentiert Eva Quadbeck.

Es gibt überhaupt keinen Zweifel daran, dass sich das Instrument der Kurzarbeit in Deutschland in Krisenzeiten bewährt hat. 2009 und in den Folgejahren pilgerten Delegationen aus aller Welt nach Berlin, um sich über das Prinzip zu informieren, das die deutsche Wirtschaft so gut durch die weltweite Finanzkrise und ihre wirtschaftlichen Folgen getragen hatte. Gesetzlichen Handlungsbedarf gibt es bei dem Thema allerdings nicht. Jeder Arbeitsminister kann Kurzarbeit mit der Unterstützung der gesamten Regierung in Krisenzeiten ausweiten.

Vor dem Hintergrund, dass angeblich 50 Prozent der Ökonomie eigentlich Psychologie sind, ist es fraglich, ob das Krisenszenario von Arbeitsminister Hubertus Heil so hilfreich ist. Freilich stehen wir nach zehn Jahren wirtschaftlicher Blüte am Beginn einer Schwächephase. Wie heftig diese ausfallen wird, ist aber noch nicht ausgemacht. Es gibt also keinen Grund, eine Krise zu beschwören. Im Gegenteil: Sinnvoller wäre es, alles aufzubieten, die Gefahr einer möglichen Krise am Arbeitsmarkt zu beseitigen – zum Beispiel, indem man den Unternehmen nicht zu viel Bürokratie und nicht immer neue Vorschriften im Umgang mit den Arbeitnehmern aufbürdet.

Ratlos lässt einen zudem zurück, dass die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Fachkräftezuwanderungsgesetz noch vor der Sommerpause den erheblichen Fachkräftemangel in Deutschland betonte und diesen auch als Nachteil für den Wirtschaftsstandort beschrieb. Nur wenige Wochen später schwingt der Arbeitsminister den Hammer einer Krise am Arbeitsmarkt. Ein Schelm, wer nun denkt, es ist eben Wahlkampf.

Auch bei Heils Plänen für die Qualifizierung von Arbeitnehmern muss man ein Fragezeichen setzen. Der Minister selbst hat dafür erst vor wenigen Monaten das „Qualifizierungschancengesetz“ in Kraft gesetzt. Noch hat er dem neuen Regelwerk nicht die Chance gegeben, sich zu bewähren.

Es ist nicht sehr durchdacht, nun ein weiteres Qualifizierungsgesetz auf den Weg zu bringen, das abermals aus den Beitragsmitteln über die Bundesagentur für Arbeit finanziert werden soll. Zumal im Fall einer tatsächlichen Krise am Arbeitsmarkt die Versicherung trotz aller Rücklagen ohnehin schnell unter finanziellen Druck geraten wird. Auch sind die öffentlich veranlassten Maßnahmen für Weiterqualifizierung häufig gar nicht zielführend. Die Unternehmen selbst wissen viel besser, wie sie ihre Mitarbeiter für die Märkte der Zukunft fit machen. Betriebliche Weiterqualifizierung sollte Vorrang haben.

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