Kein Anhaltspunkt für Fremdverschulden Amad A. soll Feuer in Zelle selbst gelegt haben

Düsseldorf · Der Bericht zum Tod eines Asylbewerbers in der Justizvollzugsanstalt Kleve sieht keine Anhaltspunkte für Fremdverschulden. NRW-Justizminister Peter Biesenbach bezeichnet die Abläufe des 17. Septembers als Super-Gau.

Der wegen einer Verwechslung wochenlang inhaftierte syrische Flüchtling, der nach einem Zellenbrand in der Justizvollzugsanstalt Kleve starb, hat das Feuer selbst gelegt. Das ergibt sich aus einem am Montag veröffentlichten Bericht des nordrhein-westfälischen Justizministeriums an den Landtag. Das 60-seitige Papier soll am Mittwoch im Rechtsausschuss diskutiert werden.

Laut einem Gutachten habe der 26-jährige Syrer Amad A. sehr kurz nach 19 Uhr am 17. September mit einem Feuerzeug ein Feuer an seiner Matratze entzündet. Es sei ausgeschlossen, dass ein Kurzschluss zu dem Unglück geführt habe, erklärte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Erst gegen 19.19 Uhr habe A dann versucht, das Wachpersonal mit einer Gegensprechanlage zu erreichen – doch dieser Anruf wurde von einem Mitarbeiter nach wenigen Sekunden weggedrückt. Grund: Er führte gerade mit einem anderen Häftling ein Telefonat.

Erst einige Minuten später wurde die Einzelzelle dann geöffnet – wahrscheinlich, weil Häftlinge einer anderen Zelle im Stockwerk darüber den starken Rauch gemeldet hatten. Amad A. kam den Wärtern taumelnd entgegen, zwei Wochen später starb er im Krankenhaus. „Dieser Tragik kann sich keiner entziehen“, sagte Biesenbach. Für Polizei- und Justizbehörden sei die Verwechslung eines Unschuldigen „ein Super-Gau“.

Biesenbach erklärte weiter, er wolle alles tun, damit die Verwechslung des jungen Mannes und dessen Tod aufgeklärt werden. Er verwahrte sich gegen Vermutungen der Opposition, dass die Affäre vertuscht werden solle. So habe er nur Informationen der Justizvollzuganstalt weitergegeben, als er anfangs gesagt hatte, A. habe die Gegensprechanlage nicht bedient. Biesenbach bezeichnete es selbst als „unbefriedigend“, dass nicht sicher ist, wann die Zellentür von Amed A. geöffnet wurde, um ihn zu retten. Protokolliert wurde nur, dass die Feuerwehr um 19.23 Uhr gerufen wurde – vier Minuten nach dem erfolglosen Kontaktversuch.

Obwohl denkbar ist, dass ein JVA-Mitarbeiter den Anruf des Syrers verschwiegen hatte, um sich vor Vorwürfen zu schützen, stellte sich Biesenbach klar hinter die Mitarbeiter der JVA Kleve: Einige hätten schwere Rauchverletzungen erlitten, als sie A. aus der brennenden Zelle holten. Es gebe keine Hinweise darauf, dass in der Zelle Beweise manipuliert worden seien. Darum halte er die Suizidthese des Gutachtens für schlüssig. Für eine Mordtheorie ließen die Ergebnisse von zwei Brandschutz-Sachverständigen „keinerlei Raum“.

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