General ordnet Durchsuchungen an Alle Kasernen der Bundeswehr werden durchkämmt

Berlin · Bei der Bundeswehr werden alle Kasernen nach Wehrmachtsandenken durchsucht. Verteidigungsministerin von der Leyen verfolgt hierbei eine klare Linie.

 Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Volker Wieker.

Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Volker Wieker.

Foto: dpa

Die Ausgestaltung des Illkirchner Aufenthaltsraumes mit Wehrmachtcharakter und weitere Wehrmachtswaffen in einer Kaserne in Donaueschingen haben Generalinspekteur Volker Wieker zu einer Durchsuchung aller Kasernen veranlasst. Bis Mitte Mai will er genau wissen, wo ein problematischer Umgang mit dem Traditionserlass geübt wird.

Der Fokus war über die Enttarnung des mutmaßlichen Rechtsterroristen Franco A. auf die Wehrmachtsdevotionalien gekommen. In seiner elsässischen Kaserne in Illkirch hatte sich im Aufenthaltsraum eine wie ein Weltkriegsbunker aufgemachte Bar mit Landser-Zeichnungen an den Wänden und Hakenkreuz auf einer Waffe gefunden.

Wehrmachtsexponate nicht traditionsstiftend

Auch in Donaueschingen sind Patronengürtel und Waffen der Wehrmacht mit Wehrmachtsbildern drapiert. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte bereits klar gemacht, dass Wehrmachtsexponate in keiner Form traditionsstiftend für die Bundeswehr seien, mit der einzigen Ausnahme der Widerstandskämpfer.

Schon zum 40-jährigen Bestehen de Bundeswehr 1995 hatte auch der damalige CDU-Verteidigungsminister Volker Rühe unterstrichen, dass die Wehrmacht als Organisation des Dritten Reiches in Verbrechen des Nationalsozialismus verstrickt gewesen sei, und sie deshalb „als Institution“ keine Tradition der Bundeswehr begründen könne. Diese Unterscheidung findet sich auch im bis heute gültigen Traditionserlass.

Korrekturbedürftiger Traditionserlass

So ist das Ausstellen von wehrkundlichen Exponaten nicht untersagt – es komme jedoch auf die „Aufmachung“ an. Ausdrücklich heißt es in Richtlinie Nummer 25: „Das Sammeln von Waffen, Modellen, Urkunden, Fahnen, Bildern, Orden und Ausrüstungsgegenständen ist erlaubt. Es dient der Kenntnis und dem Interesse an der Geschichte und belegt, was gewesen ist.“

Möglicherweise bleibt der Blick der Ministerin bei korrekturbedürftigen oder klarer zu fassenden Vorschriften auch beim 35 Jahre alten Traditionserlass hängen.

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