Knapp 800.000 Anfragen in 2018 Ämter fragen immer häufiger Kontodaten ab

Berlin · Finanzämter, Sozialbehörden und Gerichtsvollzieher fragen immer mehr Kontodaten von Privatpersonen beim Bundeszentralamt für Steuern an. Die FDP warnt vor dem „gläsernen Bürger“.

Steuerbehörden, Sozialämter und Gerichtsvollzieher fragen immer häufiger Kontodaten der Bürger beim Bundeszentralamt für Steuern an. Die Zahl der Kontenabrufe ist geradezu explodiert: 2005 lag sie noch bei 10.200, im vergangenen Jahr bereits bei 796.600. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die unserer Redaktion vorliegt.

Demnach sahen sich Steuerbehörden im Jahr 2018 die Konten von gut 196.000 Steuerzahlern an, rund 108.000 davon entfielen auf die Finanzämter, der Rest auf den Zoll und andere Finanzbehörden. Der mit Abstand größte Anteil kam mit knapp 556.000 von Gerichtsvollziehern, die auf diese Weise Informationen über Schuldner sammelten.

Ursprünglich war die Kontenabfrage nach den Terroranschlägen von 2001 zur Terrorismusbekämpfung eingeführt worden. Seit 2005 dürfen auch Finanzämter und Sozialbehörden Kontendaten von Bürgern abrufen, um Steuerhinterziehern und Sozialbetrügern auf die Schliche zu kommen. 2013 kamen die Gerichtsvollzieher hinzu.

Keine Auskünfte über Kontostände

Allerdings erhalten die anfragenden Stellen keine Auskünfte über Kontostände oder Kontobewegungen. Übermittelt wird neben dem Namen, dem Vornamen und dem Geburtsdatum des Kontoinhabers auch, wann ein Konto eröffnet und gelöscht wurde. Nur bei Verdacht auf Steuerbetrug können die Behörden auch den Kontostand abrufen.

Bei den Kontenabfragen der Finanzämter liegt NRW mit rund 34.000 Erkundigungen im Jahr 2018 weit vorn. Auf den Plätzen zwei und drei folgen Berlin mit knapp 13.000 und Hessen mit knapp 12.000 Abfragen. In Rheinland-Pfalz wurden rund 1650 Konten von Steuerzahlern angeschaut.

FDP: Starker Anstiegist besorgniserregend

Auf die Sozialämter entfielen 2018 gut 25.000 Kontenabrufe. Die Job-Center interessierten sich in rund 9000 Fällen für die Bankkonten ihrer „Kunden“. Die für den staatlichen Unterhaltsvorschuss zuständigen Ämter sahen sich knapp 11 000 Konten an, um zum Beispiel herauszufinden, welche Konten ein unterhaltspflichtiges Elternteil besitzt.

Die wachsende Zahl der Kontenabfragen wird kontrovers gesehen. Während das Finanzministerium und die Steuer-Gewerkschaft die Aushöhlung des Bankgeheimnisses befürworten, sind Datenschutzbeauftragte, Verbraucherschützer und auch die FDP zunehmend alarmiert. „Die Antwort auf unsere Kleine Anfrage zeigt deutlich, dass der Trend vom strengen Bankgeheimnis hin zum gläsernen Bankkunden weitergeht“, sagte FDP-Fraktionsvize Christian Dürr. Der starke Anstieg der Kontenabfragen sei besorgniserregend.

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