Rechnungshof-Bericht Geldverschwendung bei Zahnspangen? Rechnungshof übt Kritik

Berlin/Bonn · Der Rechnungshof hat neue Fälle aufgelistet, was aus seiner Sicht bei Ausgaben der Regierung falsch läuft. Es geht um die ohnehin oft in der Kritik stehende Bundeswehr - aber auch um andere Ressorts.

Hunderttausende Kinder und Jugendliche tragen eine Zahnspange - damit schiefe Zähne wieder gerade gerückt werden.

Für kieferorthopädische Behandlungen wenden die Krankenkassen pro Jahr mehr als eine Milliarde Euro auf - doch der medizinische Nutzen sei nur unzureichend erforscht, kritisiert nun der Bundesrechnungshof. Es ist einer von den Fällen, in denen der Rechnungshof Geldverschwendung wittert. Aktuelle Prüfergebnisse wurden am Dienstag veröffentlicht. Es geht auch um Missstände in der Bundeswehr und beim Straßenbau.

GESUNDHEIT:

- Der Rechnungshof moniert, dass dem Gesundheitsministerium und den Krankenkassen bei kieferorthopädischen Behandlungen wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über Wirkung und Nutzen fehlten. Zudem hätten sie keinen Überblick, mit welchen kieferorthopädischen Leistungen die Bevölkerung konkret versorgt werde. Es fehlten bundesweite Daten, zum Beispiel über Art, Dauer und Erfolg der Behandlung oder der zugrundeliegenden Diagnosen. Hinweisen auf diesen Missstand sei das Ministerium seit Jahren nicht nachgegangen. "Auch im Sinne der Patienten ist zu klären, welche Leistungen zu Behandlungserfolgen führen", sagte Rechnungshof-Präsident Kay Scheller. In anderen Leistungsbereichen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müsse der Nutzen einer Therapie wissenschaftlich bestätigt sein. "Das sollte auch bei kieferorthopädischen Behandlungen der Fall sein."

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wies die Vorwürfe im Grundsatz zurück - sieht aber trotzdem Verbesserungsbedarf. "Die Leistungen müssen dem GKV-Prinzip entsprechend ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten", sagte eine Sprecherin. Die Krankenkassen übernähmen die Kosten nur für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren. Und dies unter bestimmten Voraussetzungen - wenn die Patienten ausgeprägte Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien hätten, deren Korrektur aus medizinischen Gründen notwendig beziehungsweise dringend erforderlich erscheine.

Die Zahl der auf Kassenkosten behandelten Patienten sank den Angaben zufolge in den vergangenen Jahren deutlich. Dies sei auch das Ziel eines 2002 eingeführten neuen Einteilungsschemas gewesen, mit dem nötige von nicht klar nötigen Behandlungen unterschieden werden sollen. Von 2001 bis 2015 ging die Fallzahl in der Kieferorthopädie von 1,23 Millionen um fast 50 Prozent auf 618 000 zurück. Die Zahl der 10- bis 16-Jährigen sank dagegen nur um 20 Prozent. Man könne davon ausgehen, dass sich weniger als 60 Prozent eines Jahrgangs in kieferorthopädischer Behandlung befindet, sagte die Sprecherin.

Trotzdem gaben die Kassen nur etwas weniger dafür aus - die entsprechenden Ausgaben sanken von 1,12 Milliarden Euro 2001 auf 1,07 Milliarden 2015. Das sei auf die allgemeine Kostensteigerung zurückzuführen, auf einen gestiegenen Anteil schwieriger Fälle und auf längere Behandlungen. Dennoch fordert der Kassenverband eine Bewertung des Nutzens der Kieferbehandlungen. Die Sprecherin verwies auf frühere Diskussionen, nach denen nur bei zehn Prozent der Kinder tatsächlich eine Behandlung angezeigt sei. Das für solche Bewertungen zuständige Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen sollte im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kassen und Kliniken, des höchsten Entscheidungsgremiums im Gesundheitswesens, eine solche Nutzenbewertung vornehmen.

BUNDESWEHR:

- Die Luftwaffe nutzt aus Sicht des Rechnungshofes die Übungsmöglichkeiten in ihren Eurofighter-Simulatoren nicht in vollem Maße - obwohl ihr Eurofighter für die fliegerische Ausbildung fehlen. "Die Bundeswehr muss alle Möglichkeiten nutzen, ihre Kampfpilotinnen und Kampfpiloten einsatzfähig zu halten", sagte der Präsident des Rechnungshofs, Kay Scheller. Demnach sollen Kampfpiloten nach einer Forderung der Nato pro Jahr jährlich 180 Flugstunden absolvieren, um ihre fliegerische Befähigung zu gewährleisten. Davon können sie bis zu 40 Flugstunden in den Eurofighter-Simulatoren leisten. Die Nato-Forderung von 180 Flugstunden jährlich erfüllten aber nur wenige Piloten. Im Durchschnitt der Jahre 2015 und 2016 habe kein Pilot mehr als 30 Flugstunden in Simulatoren geleistet. 2017 habe die Luftwaffe 900 bereitstehende und bereits bezahlte Simulatoren-Flugstunden nicht für die Ausbildung eingesetzt.

- Der Rechnungshof sieht außerdem Fehler der Bundeswehr bei der Modernisierung von IT-Systemen auf Fregatten. Dadurch verzögere sich die Modernisierung dieser Systeme, mit denen etwa Radaranlagen und Waffen gesteuert werden, um Jahre. Die Kosten pro Schiff würden sich von 6 auf 30 Millionen Euro verfünffachen. Die Bundeswehr habe die Anforderungen im Vertrag nur unzureichend beschrieben und kein effektives Qualitätsmanagement eingerichtet. "Gerade bei so komplexen Vorhaben ist es wichtig, dass die Bundeswehr genau plant und steuert", sagte der Präsident des Rechnungshofes, Kay Scheller.

VERKEHR:

- Auf den vierstreifigen Ausbau einer Ortsumfahrung um Schirnding (Bayern) nahe der Grenze zu Tschechien sollte verzichtet werden, so der Rechnungshof. Für den Ausbau der Strecke bestehe kein Bedarf. Es könnten 33 Millionen Euro gespart werden. Mit der bestehenden Bundesstraße könne das Verkehrsaufkommen bereits jetzt problemlos bewältigt werden. Die geplante Baumaßnahme sei nicht wirtschaftlich.

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