Bombe am Bonner Hauptbahnhof Prozess gegen mutmaßlichen Bombenleger vor Ende

Düsseldorf · Marco G. soll im Dezember 2012 eine Bombe am Bonner Hauptbahnhof platziert haben. Da im Prozess nur noch bis Anfang Februar Beweisanträge gestellt werden dürfen, könnte schon im Februar oder März ein Urteil fallen.

Im Prozess gegen den mutmaßlichen Bombenleger vom Bonner Hauptbahnhof zeichnet sich ein Ende ab. Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat der Verteidigung jetzt eine Frist zum Ende der Beweisaufnahme ausgesprochen.

Sollten nach dem 6. Februar noch Beweisanträge gestellt werden, werde das Gericht diese als „Indiz für eine Verfahrensverschleppung“ werten, teilte der Senatsvorsitzende mit. Damit scheint ein Urteilsspruch noch im Februar oder März möglich. Hintergrund: Die Verteidigung hatte im vergangenen halben Jahr immer wieder Beweisanträge gestellt, die später vom Gericht wegen Substanzlosigkeit zurückgewiesen wurden.

Dem 29-jährigen Marco G. wird vorgeworfen, am 10. Dezember 2012 am Bonner Hauptbahnhof eine Rohrbombe deponiert zu haben, um damit möglichst viele Menschen zu töten. Außerdem soll der Bonner Salafist gemeinsam mit seinen drei Mitangeklagten einen Mordanschlag auf den Vorsitzenden der Partei Pro NRW vorbereitet haben. Seit dem Prozessauftakt im September 2014 gingen 146 Verhandlungstage ins Land.

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