Urteile Linke scheitert im Streit um Oppositionsrechte

Karlsruhe · Die Linksfraktion will vor dem Bundesverfassungsgericht eine Stärkung ihrer Rechte erreichen - und scheitert auf ganzer Linie. Dennoch sind am Ende alle Beteiligten zufrieden.

 Gregor Gysi während der Urteilsverkündung.

Gregor Gysi während der Urteilsverkündung.

Foto: Uli Deck

Die Opposition im Bundestag hat keinen Anspruch auf mehr Rechte. Das gilt auch, wenn sie - wie im Moment - nur sehr klein ist, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Es wies damit Forderungen der Linken nach einer Grundgesetzänderung zurück (Az. 2 BvE 4/14).

Deren Fraktion sah sich benachteiligt, weil ihr etwa die Möglichkeit verwehrt ist, ein Gesetz vom Verfassungsgericht in einem Normenkontrollverfahren überprüfen zu lassen. Dafür wären 25 Prozent der Abgeordneten nötig. Im Bundestag stellen die beiden Oppositionsfraktionen von Grünen und Linken derzeit aber nur 127 der 630 Abgeordneten gegen die große Koalition aus CDU, CSU und SPD - also rund 20 Prozent.

Wegen dieser besonderen Situation räumt der Bundestag in seiner Geschäftsordnung der Opposition für diese Wahlperiode Sonderrechte ein. Sie kann etwa einen Untersuchungsausschuss beantragen, obwohl normalerweise auch dazu mindestens 25 Prozent der Abgeordneten nötig sind. Allerdings reichte den Linken dieses Entgegenkommen der großen Koalition nicht aus. Sie forderten die Festlegung niedrigerer Quoren im Grundgesetz.

Zwar dürfe die Opposition bei der Ausübung ihrer Kontrollbefugnisse nicht auf das Wohlwollen der Parlamentsmehrheit angewiesen sein, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle. Denn diese Befugnisse seien nicht nur im eigenen Interesse der Opposition, sondern dienten der öffentlichen Kontrolle der Regierung.

Allerdings seien die parlamentarischen Minderheitenrechte nicht auf die Opposition beschränkt. Diese stünden allen Abgeordneten zu. Auch solche, die die Regierung stützen, könnten im Einzelfall opponieren. Nach Überzeugung des Senats stünde der Einführung von spezifischen Oppositionsfraktionsrechten auch Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes entgegen, der die Freiheit und Gleichheit der Abgeordneten garantiere.

Bundestagspräsident Norbert Lammert sieht sich nach dem Urteil in seinem Kurs zu den Oppositionsrechten bestätigt. "Ich finde das Urteil rundum plausibel", sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Der CDU-Abgeordnete Stefan Heck, der für den Bundestag in Karlsruhe dabei war, sprach von einer Niederlage auf ganzer Linie für die Linke. Bemerkenswert sei, dass das Verfassungsgericht die Rechte des einzelnen Abgeordneten und nicht der Fraktionen oder der Opposition herausgestellt und gestärkt habe.

Der langjährige Fraktionschef der Linken im Bundestag, Gregor Gysi, sagte nach der Urteilsverkündung, er sei trotz der Niederlage zufrieden. Seiner Überzeugung nach hat das Gericht den Fraktionen den Weg geebnet, mit sogenannten Organstreitverfahren gegen Gesetze vorzugehen, die sie für verfassungswidrig halten. "Wir brauchen dann nicht das Normenkontrollverfahren, von dem wir faktisch ausgeschlossen sind." Im Zuge von Organstreitverfahren können sich auch einzelne Abgeordnete an das Verfassungsgericht wenden.

Die Linksfraktion habe dem Bundesverfassungsgericht keine Wahl gelassen, erklärte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann. "Die unverständige Klage der Linksfraktion konnte keinen Erfolg haben. Wir hatten davor gewarnt."

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Christine Lambrecht, sagte, das Urteil bestätigt die Rechtsauffassung ihrer Fraktion. "Wir haben mit ganz breiter Mehrheit die Rechte der Opposition für diese Wahlperiode gestärkt, um auch einer kleinen Opposition eine effektive Oppositionsarbeit zu ermöglichen."

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