Umstrittenes Netzwerkdurchsetzungsgesetz 52 Beschwerden über soziale Netzwerke beim Bundesamt für Justiz

Bonn/Hannover · In den ersten acht Tagen des umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) gab es beim Bundesamt für Justiz in Bonn bereits 52 Beschwerden über soziale Netzwerke.

Die Beschwerden bezogen sich darauf, dass rechtswidrige Inhalte nicht fristgemäß gelöscht oder gesperrt worden seien, wie das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Mittwoch) in Hannover unter Berufung auf die Behörde berichtete.

„Wenn das soziale Netzwerk nicht reagiert, also den rechtswidrigen Inhalt nicht fristgemäß löscht oder sperrt, kann dieser Sachverhalt dem Bundesamt für Justiz gemeldet werden“, erklärte der Sprecher der in Bonn ansässigen Behörde, Thomas Ottersbach. Hierfür stelle das Bundesamt seit dem 1. Januar auf seinen Internetseiten ein Online-Formular zur Verfügung, das auch genutzt werde. Konsequenzen hätten die Beschwerden für die Unternehmen bisher noch nicht gehabt: „Bislang ist keine Bußgeldentscheidung gemäß Paragraf 4 NetzDG ergangen.“

Die Behörde kann nicht selbst rechtswidrige Inhalte (Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte) löschen oder sperren. Ein Nutzer, der einen solchen Beitrag zur Löschung oder Sperrung melden will, muss sich zunächst an das betreffende soziale Netzwerk werden. Wenn dieses dann nicht reagiert, kann dagegen beim Bundesamt Beschwerde eingelegt werden.

Das seit 1. Januar in vollem Umfang geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet soziale Netzwerke zu einem schärferen Vorgehen gegen strafbare Inhalte. Kritiker des NetzDG befürchten, dass die Plattformen gemeldete Beiträge aufgrund der hohen drohenden Bußgelder voreilig löschen. Grüne, Linke und FDP fordern die Abschaffung des Gesetzes.

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