Rückgang setzt sich fort 3,2 Millionen Einsprüche bei Finanzämtern 2017

Berlin · Jedes Jahr aufs neue: Die Steuererklärung ist für viele ein Graus. Mehr als drei Millionen Menschen haben im vergangenen Jahr Einspruch gegen ihren Steuerbescheid eingelegt – das sind weniger als im Jahr zuvor und bestätigt einen Trend.

 Nicht immer ist im Steuerbescheid alles richtig. Wollen Steuerzahler etwas berichtigen, können sie Einspruch einlegen.

Nicht immer ist im Steuerbescheid alles richtig. Wollen Steuerzahler etwas berichtigen, können sie Einspruch einlegen.

Foto: Franziska Gabbert

Ärger mit der Steuererklärung, Ablehnung einer Stundung: Im vergangenen Jahr hat es in Deutschland 3,245 Millionen Einsprüche bei den Finanzämtern gegeben. Das geht aus dem neuen Monatsbericht Oktober des Bundesfinanzministeriums hervor.

Damit setzt sich der Rückgang an Einsprüchen fort: 2016 gab es 3,3 Millionen Einsprüche, 2015 rund 3,5 Millionen und 2013 noch rund 4,23 Millionen Einsprüche im Jahr. Seither wurden die Prozesse zur Abgabe etwa der Steuererklärung vereinfacht bis hin zu vorausgefüllten Erklärungen, in denen schon die Grunddaten aus dem Vorjahr eingefügt sind. Nur rund 1,8 Prozent der Einsprüche führten am Ende zu Klagen, in absoluten Zahlen gab es 2017 insgesamt 60 132 Klageerhebungen.

"Jedem, der glaubt, durch den Staat in seinen Rechten verletzt zu sein (z. B. durch einen fehlerhaften Steuerbescheid), steht nach Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes der Weg zu den Gerichten offen", wird in dem Bericht betont. Grundsätzlich können die Finanzgerichte aber nicht direkt angerufen werden, sondern als erster Schritt muss man beim zuständigen Finanzamt Beschwerde einlegen.

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