Urteil zum Essener Tempelattentat „Der Rechtsstaat zeigt klare Kante“

Essen · Gegen die drei Angeklagten im Prozess um das Essener Tempelattentat verhängte das Landgericht harte Strafen. Politiker begrüßen diese Entscheidung, eine Verteidigerin hält das Urteil jedoch für "viel zu hoch".

 Nach dem Anschlag vom 16. April vorigen Jahres: Trümmer vor dem Sikh-Tempel im Essen. (Archivbild)

Nach dem Anschlag vom 16. April vorigen Jahres: Trümmer vor dem Sikh-Tempel im Essen. (Archivbild)

Foto: picture alliance / dpa

Wegen einem der schwersten salafistischen Anschläge der vergangenen Jahre hat das Essener Landgericht harte Strafen gegen die drei mittlerweile jeweils 17 Jahre alten Angeklagten verhängt: Sieben Jahre Jugendhaft erhielt Yusuf T. aus Gelsenkirchen, weil er einen mit Sprengstoff gefüllten Feuerlöscher vor dem Sikh-Tempel in Essen abstellte und dann per Fernzündung zur Explosion brachte.

Sechs Jahre und neun Monate bekam Mohamad B. aus Essen, der die Bombe mitgebaut hatte und mit zum Tatort gegangen war. Sie hatten die Zutaten für die Bombe gemeinsam bei einem Internetversand bestellt. Und der dritte Verurteilte, Tolga I. aus Schermbeck im Kreis Wesel, muss sechs Jahre in Haft, obwohl er bei der Tat nicht direkt dabei gewesen war. Doch er hatte den Anschlag mitgeplant. Dies bewertete das Landgericht als „Verabredung zum Mord“, obwohl Tolga I. nicht nachgewiesen werden konnte, von dem konkreten Anschlagsplan gewusst zu haben.

Revision angekündigt

Die Verteidigerin von Yusuf T., Lena Plato, kündigte an, gegen das „viel zu hohe Urteil“ in Revision zu gehen. Auch bei Tolga I. gilt ein solcher Schritt als sicher. Jan Czopka, Anwalt des bei dem Anschlag schwer verletzten Sikh-Priesters Koldib Singh, begrüßte die Entscheidung des Gerichts: „Es war mit einem konsequenten Urteil zu rechnen. Mein Mandant hat den Tätern zwar vergeben, ist aber erleichtert über das Urteil. Singh versteht nicht, warum Menschen solchen Hass auf andere Menschen entwickeln.“

Auch Joachim Stamp, stellvertretender Chef der FDP-Fraktion im Düsseldorfer Landtag, hält das Urteil für richtig: „Es ist richtig, wenn der Staat gegen fanatisierte Straftäter Flagge zeigt.“ Dies sieht auch der CDU-Innenpolitiker Gregor Golland so: „Der Rechtsstaat zeigt klare Kante – gut so.“

Etwas differenzierter äußerte sich der Kölner Strafrechtler Nikolaos Gazeas: „Das Legen eines Sprengsatzes ist immer als Mordversuch zu bewerten. Im vorliegenden Fall kam jedoch Jugendstrafrecht zur Anwendung. Hier steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Selbst bei einem Mord sieht das Gesetz da maximal zehn Jahre Haft vor. Sieben Jahre für nur versuchten Mord sind da viel.“

Angeklagte bringen sich durch eigenes Verhalten in Bedrängnis

Tatsächlich hatten die Beschuldigten hohe Strafen regelrecht provoziert. Alle drei stritten vor Gericht ab, sie hätten einen möglicherweise tödlichen Anschlag ausführen wollen – einmal war von einem „missglückten Silvesterscherz“ die Rede.

Der nicht direkt an der Tat beteiligte Tolga I. brachte sich laut Information unserer Zeitung in Bedrängnis, weil er nach dem Attentat gegenüber einem Informanten des Staatsschutzes sagte, man müsse einen noch größeren Anschlag planen. Das konnte auf das Gericht so wirken, als ob Tolga I. ein Schwerverletzter, ein Sachschaden von mehr als 100.000 Euro und mehrere Leichtverletzte nicht reichten.

Allen drei Verurteilten konnte vor Gericht genau nachgewiesen werden, wie sie sich monatelang in islamistische Gewaltfantasien gegen ihrer Meinung nach „Ungläubige“ hineinsteigerten. Den konkreten Anschlag auf den Sikh-Tempel hatten sie als gerechtfertigt gesehen, weil Moslems in Indien angeblich benachteiligt werden. „Die Angeklagten haben sich selbst verstanden als gläubige Muslime und die Vorstellung gebildet, dass sie jetzt nun Ungläubige angreifen und möglicherweise sogar töten müssen“, sagte Johannes Hidding, Sprecher des Essener Landgerichtes.

Nicht nachgewiesen werden konnte ein direkter Draht zur Terrorgruppe Islamischer Staat (IS).

Eher unangenehm war das Verfahren für die Landesregierung. Zwei der drei Verurteilten waren im Programm „Wegweiser“, mit dem Jugendliche in NRW vor einem Abgleiten in gewaltbereiten Salafismus abgehalten werden sollen. Burkhard Freier, NRW-Verfassungsschutzchef, will das Programm trotzdem von 13 auf 25 Anlaufstellen ausbauen: „Wegweiser ist ein erfolgreiches Präventionsprogramm. Das zeigen uns die vielen Anfragen und die fast 400 Beratungsfälle. Allerdings beruht das Programm auf Freiwilligkeit. Wir öffnen Jugendlichen Türen. Durchgehen müssen sie aber selbst.“

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