Anstehender Beschluss der EU Das können die neuen Personalausweise

Brüssel · Das Europäische Parlament will an diesem Donnerstag neue Personalausweise beschließen. Sie sollen fälschungssicherer sein und zwei Fingerabdrücke enthalten. Das müssen Bürger dazu wissen.

 Symbolfoto

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Foto: picture alliance / Ole Spata/dpa

In der EU gibt es mindestens 86 verschiedene Versionen von Personalausweisen und 181 Arten von Aufenthaltsdokumenten. 80 Millionen EU-Bürger sind im Besitz einer Identitäts-Karte (ID), die nicht maschinell lesbar ist. Die Sicherheitsbehörden fordern seit langem Korrekturen gefordert. Am heutigen Donnerstag will das Europäische Parlament in Brüssel neue Personalausweise beschließen, die fälschungssicherer sind und biometrische Merkmale enthalten. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wie sehen die neuen Ausweise aus?

Alle Ausweise der EU-Staaten sollen künftig im Kreditkartenformat ausgestellt werden, wie dies in Deutschland bereits seit 2010 der Fall ist. Neu hinzu kommt eine europäische Flagge auf der Vorderseite. Außerdem wird ein Feld eingeführt, das maschinenlesbar ist. Es enthält neben dem digitalisierten Bild des Inhabers auch einen RFID-Chip, auf dem zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Dies ist in der EU bisher nur bei Reisepässen Pflicht.

Wer darf diese Daten auslesen?

Neben der Polizei sollen nur der Zoll, die Steuerfahndung und die Meldebehörden das Recht haben, diese Informationen lesen zu können.

Was passiert mit meinen Angaben, wenn ich sie beim Antrag für einen neuen Ausweis abgegeben habe?

Die Meldebehörden werden verpflichtet, alle biometrischen Daten „hochsicher“ zu verwahren und spätestens 90 Tage nach Ausgabe der Dokumente zu löschen. Allerdings lässt der Artikel 10 der geplanten EU-Regelung eine Hintertür offen. Demnach können die Mitgliedstaaten selbst bestimmen, ob sie diese biometrischen Daten auch für andere, nicht näher ausgeführte Zwecke nutzen wollen. Einzige Bedingung dafür ist, dass dies im Einklang mit den allgemeinen Normen des EU-Rechts steht.

Müssen die Ausweise denn dann häufiger erneuert werden?

Die Karten sollen weiter eine Gültigkeit von zehn Jahren haben. Es gibt zwei Ausnahmen: Ausweise für Kinder, die ebenfalls mit Fingerabdrücken versehen werden müssen, gelten fünf Jahre. Für ältere Bürger ab 70 Jahren gelten längere Übergangsfristen.

Muss ich meinen bisherigen Ausweis dann sofort umtauschen?

Nein, das ist nicht nötig. Die bisherigen ID-Karten verlieren erst nach zehn Jahren ihre Gültigkeit.

Sind die Angaben wirklich sicher und geschützt?

Die EU verlangt einen hohen Standard beim Schutz vor Missbrauch. Kritiker sprechen dagegen von einer „erkennungsdienstlichen Behandlung der gesamten Bevölkerung“. In Belgien läuft gerade ein Prozess, bei dem sich Bürger gegen die Speicherung der Fingerabdrücke wehren wollen. Und bei den Experten des Chaos Computer Clubs heißt es, Fingerabdrücke seien ohnehin nicht sicher.

Wie steht das Europäische Parlament dazu?

An einer Zustimmung bei dem heutigen Votum gibt es keine Zweifel. Trotzdem dürften die Gegner zahlreich sein. Der Grünen-Politiker Sven Giegold spricht beispielsweise davon, dass ein „massenhafter Identitätsklau“ auch mit den neuen Ausweisen „kein ernstzunehmendes Problem“ sein werde. Er nennt die Speicherung der Fingerabdrücke auf der ID-Karte „ein Placebo, das Sicherheit vorgaukelt und die Datensammelwut befördert.“

Was ist, wenn der Chip funktionslos gemacht wird?

Das ist unklar. Während es bei der EU heißt, der Ausweis verliere seine Gültigkeit, sagt das Bundesinnenministerministerium zum vergleichbaren Reisepass: „Ihr Reisepass ist unabhängig von den biometrischen Daten im Chip ein gültiges Reisedokument.“

Ab wann sollen die neuen Ausweise ausgegeben werden?

Wenn das EU-Parlament heute zustimmt, müssen die Mitgliedstaaten, die Ausweise ausgeben, die neuen Karten innerhalb von zwei Jahren in Verkehr bringen. In Deutschland sollen sie angeblich ab Ende 2020 eingeführt werden.

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