Costa-Kapitän Schettino kann auf Kostenerstattung hoffen

Florenz · Der Unglückskapitän der "Costa Concordia", Francesco Schettino, kann italienischen Medienberichten zufolge darauf hoffen, 26 000 Euro an Anwaltskosten von seiner früheren Reederei zurückzubekommen.

Vor einem Gericht in Torre Annunziata nahe Neapel erwirkte Schettino einen entsprechenden Beschluss, wie die Nachrichtenagentur Ansa berichtete. Im Vertrag zwischen Costa Crociere und seinen Kapitänen sei rechtlicher Beistand bei gerichtlichen Streitigkeiten vorgesehen, nicht aber im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Darauf hatte sich laut Ansa aber die Reederei berufen und auf den noch laufenden Strafprozess gegen Schettino verwiesen.

Auf dpa-Anfrage erklärte das Unternehmen lediglich, dass die Entscheidung derzeit rechtlich ausgewertet würde. Schettinos Anwälte betonten dem Bericht zufolge, dass die Auseinandersetzung um die Erstattung des Honorars und der strafrechtliche Prozess streng voneinander zu unterscheiden seien.

In einem strafrechtlichen Verfahren muss sich Schettino seit Juli 2013 in Grosseto unter anderem wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Das Kreuzfahrtschiff war mit mehr als 4200 Menschen an Bord im Januar 2012 vor Giglio auf einen Felsen gefahren. Insgesamt 32 Menschen kamen ums Leben, darunter auch zwölf Deutsche.

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