Bundesrat diskutiert über NS-Raubkunst
Berlin · Der Bundesrat beschäftigt sich am Morgen in seiner ersten Sitzung im diesem Jahr mit der Verjährung von Kunstraub in der NS-Zeit. Bisher gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren.
14.02.2014
, 07:00 Uhr
Bayern will diese Frist mit Blick auf die jüngst entdeckte Sammlung von Cornelius Gurlitt erweitern.
Zudem befasst sich die Länderkammer mit der Freizügigkeit für EU-Bürger sowie mit EU-Vorschriften zur Produktion und zum Verkauf von Fleisch geklonter Tiere.
Die Tagesordnung ist insgesamt eher überschaubar, da die neue schwarz-rote Koalition im Bund erst seit Jahresbeginn mit Gesetzesinitiativen gestartet ist.