Bundesrat diskutiert über NS-Raubkunst

Berlin · Der Bundesrat beschäftigt sich am Morgen in seiner ersten Sitzung im diesem Jahr mit der Verjährung von Kunstraub in der NS-Zeit. Bisher gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren.

 Bayerns Justizministe rBausback (CSU) stellt seine "Lex Gurlitt" im Bundesrat vor. Foto: Andreas Gebert

Bayerns Justizministe rBausback (CSU) stellt seine "Lex Gurlitt" im Bundesrat vor. Foto: Andreas Gebert

Foto: DPA

Bayern will diese Frist mit Blick auf die jüngst entdeckte Sammlung von Cornelius Gurlitt erweitern.

Zudem befasst sich die Länderkammer mit der Freizügigkeit für EU-Bürger sowie mit EU-Vorschriften zur Produktion und zum Verkauf von Fleisch geklonter Tiere.

Die Tagesordnung ist insgesamt eher überschaubar, da die neue schwarz-rote Koalition im Bund erst seit Jahresbeginn mit Gesetzesinitiativen gestartet ist.

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