BGH: Urteil gegen Ex-Terroristin Verena Becker rechtskräftig

Karlsruhe/Stuttgart · Das Urteil gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback ist rechtskräftig.

 Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker im Oberlandesgericht in Stuttgart. Foto: Bernd Weißbrod/Archiv

Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker im Oberlandesgericht in Stuttgart. Foto: Bernd Weißbrod/Archiv

Foto: DPA

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe habe die Revisionen der Angeklagten und der Nebenkläger als unbegründet verworfen, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Mittwoch mit. Die Bundesanwaltschaft wird prüfen, ob die ehemalige RAF-Terroristin, die auf freiem Fuß ist, noch in Haft muss.

"Wir werden jetzt prüfen, ob die noch verbleibende Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann", sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft. Das OLG hatte Becker im Juli vergangenen Jahres wegen Beihilfe zu dem Attentat zu vier Jahren Haft verurteilt. Davon sind ein Jahr und zwei Monate noch offen. Denn der ehemaligen Terroristin werden auf diese Strafe zweieinhalb Jahre einer früheren Verurteilung sowie vier Monate Untersuchungshaft angerechnet.

Er befürchte, dass Becker jetzt nicht mehr in Haft müsse, sagte Nebenklagevertreter Matthias Rätzlaff, der den Bruder des Ermordeten vertritt, der dpa. Er zeigte sich von dem Richterspruch enttäuscht. "Doch damit müssen wir wohl leben". Er appellierte an die Ex-Terroristin, über das Attentat auszusagen, damit der Mord endlich aufgeklärt werden könne.

Die Nebenkläger, zu denen auch der Sohn des Ermordeten gehört, wollten eine Verurteilung Beckers als Mittäterin erreichen. Der BGH konnte den Angaben zufolge jedoch keine Rechtsfehler bei der Verurteilung der Ex-Terroristin erkennen. Die Bundesanwaltschaft hatte die Verwerfung der Revisionen beantragt.

Die Verteidiger der ehemaligen Terroristin hatten beim BGH Fehler bei der Beweiswürdigung und der Behandlung von Beweisanträgen gerügt. Becker-Anwalt Walter Venedey äußerte nun die Hoffnung, dass die restliche Strafe seiner Mandantin zur Bewährung ausgesetzt werde.

Generalbundesanwalt Buback, sein Fahrer Wolfgang Göbel und der Justizbeamte Georg Wurster waren am 7. April 1977 von einem Motorrad aus mit einem halbautomatischen Gewehr erschossen worden. Wer die beiden Attentäter auf dem Motorrad waren, konnte trotz der sehr umfangreichen Beweisaufnahme vom OLG nicht geklärt werden. Gegen den Ex-Terroristen Stefan Wisniewski als möglichen Mittäter wird noch ermittelt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort