BGH behandelt Familienstreit um Ausbildungsfinanzierung

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe räumt jungen Menschen möglicherweise mehr Zeit für die Suche nach einem Ausbildungsplatz ein. Das deutete sich in der mündlichen Verhandlung des Gerichts zum Ausbildungsunterhalt an.

 Eltern müssen ihren Kindern die Berufsausbildung zahlen. Was aber ist, wenn sich der Nachwuchs jahrelang Zeit lässt? Darüber verhandelt nun der Bundesgerichtshof. Foto: Uli Deck

Eltern müssen ihren Kindern die Berufsausbildung zahlen. Was aber ist, wenn sich der Nachwuchs jahrelang Zeit lässt? Darüber verhandelt nun der Bundesgerichtshof. Foto: Uli Deck

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Konkret geht es darum, wie viel Zeit sich Jugendliche zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung lassen dürfen. Das Urteil wollte der BGH-Senat am Nachmittag verkünden. Dem Gericht liegt die Klage einer heute 24-Jährigen vor, die sich nach der mittleren Reife drei Jahre lang mit Gelegenheitsjobs und Praktika durchgeschlagen hatte.

Als sie 2010 eine Ausbildung zur Verkäuferin beginnen konnte, wollte ihr Vater diese nicht mehr finanzieren: Sie habe sich zu viel Zeit gelassen. Die Vorinstanzen hatten den Mann zu einem monatlichen Unterhalt von 218 Euro verpflichtet. Der BGH bezweifelte, dass der Mann von Ausbildungsunterhalt "unbillig" belastet werde.

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