Kommentar zum Streit um Abschiebungen Besser freiwillig

Meinung · Anfang des Jahres hat die Bundesregierung mit Starthilfen von 1200 Euro pro Person den Anreiz für eine freiwillige Rückkehr noch einmal deutlich erhöht. Das ist der richtige Weg, kommentiert GA-Korrespondentin Eva Quadbeck.

 Laut Informationen von Pro Asyl und Medienberichten sollte am Mittwochabend ein erster Charterflug mit 50 Afghanen von Frankfurt nach Kabul starten.

Laut Informationen von Pro Asyl und Medienberichten sollte am Mittwochabend ein erster Charterflug mit 50 Afghanen von Frankfurt nach Kabul starten.

Foto: dpa

Eine Abschiebung ist immer ein brutalter Vorgang. Ein Mensch wird gegen seinen Willen in ein Land gebracht, in dem er für sich keine Lebensperspektive sieht – auch wenn es seine Heimat ist. Die Abschiebung ist das äußerste Mittel des Rechtsstaats, Zuwanderung zu regulieren. Dass Deutschland in den vergangenen Monaten häufiger zu diesem Mittel greifen musste, war angesichts des Zustroms auch von Menschen ohne Bleiberecht unumgänglich.

Der Ansatz dahinter: Damit wir genug Kapazitäten haben, den Menschen zu helfen, die vor Krieg und Gewalt fliehen, können diejenigen, die allein aus ökonomischen Gründen kommen, nicht bleiben. Diese Maxime ist richtig und sollte Leitlinie der Politik bleiben. Sie ist zugleich eine wichtige Botschaft in die Welt, dass Deutschland zu helfen bereit ist, aber dennoch nicht alle kommen können, die gerne in Europa ein chancenreicheres Leben führen würden, als dies in ihrer Heimat möglich ist.

Auch Afghanistan ist ein Land, aus dem die Menschen wegen der mangelnden Perspektiven fliehen. Sie haben aber noch mehr Gründe: In manchen Teilen herrschen bürgerkriegsähnliche Zustände. Daher ist es richtig, wegen des erneuten fürchterlichen Anschlags in Kabul die Abschiebungen nach Afghanistan auszusetzen. Bis Juli ist nun Zeit, die Sicherheitslage in den einzelnen Provinzen zu überprüfen.

Um Afghanen ohne Bleiberecht in Deutschland in ihre Heimat zurückzuführen, sind die Programme zur freiwilligen Rückkehr ohnehin deutlich effektiver als Abschiebungen. Während im vergangenen Jahr mehr als 3000 Afghanen mit solchen Programmen wieder in ihre Heimat gereist sind, konnten per Abschiebung weniger als 100 zurückgebracht werden. Anfang des Jahres hat die Bundesregierung mit Starthilfen von 1200 Euro pro Person den Anreiz für eine freiwillige Rückkehr noch einmal deutlich erhöht. Das ist der richtige Weg. Dass immer noch Afghanen freiwillig nach Hause reisen, zeigt zugleich, dass es dort durchaus Landstriche gibt, die zum Aufbau einer Existenz zumutbar sind.

Unter den abgeschobenen Asylbewerbern ohne Bleiberecht findet sich stets auch ein überdurchschnittlich hoher Anteil an Straftätern. Dass Bund und Länder diese Menschen in ihre Heimatländer zurückschicken, ist nicht zu kritisieren.

Dennoch gibt es Fälle, in denen der Rechtsstaat Gnade vor Recht ergehen lassen sollte. In dieser Woche ist eine 14-Jährige mit ihren Eltern von Duisburg nach Nepal abgeschoben worden. Das Mädchen war in Deutschland geboren und wurde für die Abschiebung aus dem Schulunterricht in einem Gymnasium geholt. Wenn Familien so gut integriert sind, dass ihre Kinder das Gymnasium besuchen, dann muss es Ausnahmeregeln geben. Für solche Fälle sollte die rechtliche Möglichkeit geschaffen werden, von einem Asylverfahren in eine Anerkennung als Arbeitsmigrant zu wechseln.

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