Wahlkampfversprechen Kanadas Parlament legalisiert Cannabis

Ottawa · Schon im Wahlkampf hatte Kanadas liberaler Premierminister Justin Trudeau die Legalisierung von Cannabis versprochen. Dann dauerte es doch länger als geplant - aber jetzt ist die letzte parlamentarische Hürde überwunden.

Als erstes führendes Industrieland der Welt hat Kanada den Anbau und Verkauf von Cannabis legalisiert. Der Senat des flächenmäßig zweitgrößten Landes der Erde stimmte am Dienstagabend (Ortszeit) in letzter Lesung dem Gesetz zu. 52 Senatoren stimmten dafür, 29 dagegen. „Es war zu einfach für unsere Kinder, Marihuana zu bekommen - und für Kriminelle, die Profite davon einzusacken. Heute ändern wir das“, schrieb Kanadas liberaler Premierminister Justin Trudeau beim Kurznachrichtendienst Twitter.

Zuvor war das Gesetz mehrfach zwischen Senat und Unterhaus hin und her gegangen. Die Legalisierung von Cannabis war 2015 ein Wahlkampfversprechen von Trudeau gewesen, der eigentlich den 1. Juli als Stichtag anvisiert hatte. Der Senat hatte allerdings mehr Zeit für Beratungen gefordert. Nach der Verabschiedung müssen Trudeau und sein Kabinett nun ein neues offizielles Startdatum innerhalb der kommenden acht bis zwölf Wochen festlegen. Ab dann dürfen Volljährige straffrei kleinere Mengen von Cannabis für den Privatgebrauch besitzen und die auch konsumieren.

Die Hanfpflanze wird vor allem in Form von Haschisch - das gepresste Harz aus Pflanzenteilen - oder Marihuana - die getrockneten Blüten - konsumiert. Sein dauerhafter Konsum kann zu psychischer Abhängigkeit führen, zugleich wurde Cannabis aber auch schon früh gegen Krankheiten und Fieber eingesetzt.

2014 hatte Uruguay als weltweit erster Staat Anbau und Verkauf von Marihuana unter staatlicher Kontrolle erlaubt. Auch in einigen US-Bundesstaaten ist Cannabis legal. In einigen anderen Ländern wie den Niederlanden werden Anbau und Verkauf teils geduldet, in anderen wie beispielsweise Malaysia jedoch hart bestraft.

In Deutschland gelten Cannabis-Produkte als illegale Suchtmittel. Besitz, Anbau und Handel sind verboten. Für „Gelegenheitskiffer“ kennt das Gesetz die Untergrenze der „geringen Menge“ zum Eigenverbrauch. Die Staatsanwaltschaft kann dann von einer Strafverfolgung absehen. Ausnahmen gibt es für Menschen, die Cannabis zur Schmerztherapie einnehmen dürften.

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