"So steht es im Vertrag" Briten müssten bei Brexit-Verzögerung Europawahl abhalten

Brüssel · Schwarz auf weiß steht es so in den EU-Verträgen: Sollte sich der EU-Austritt Großbritanniens um mehr als drei Monate verzögern, müsste das Vereinigte Königreich an der Europawahl im Mai teilnehmen.

 Sollte es Ende März nicht wie geplant zum Brexit kommen, müsste Großbritannien an der Europawahl im Mai teilnehmen.

Sollte es Ende März nicht wie geplant zum Brexit kommen, müsste Großbritannien an der Europawahl im Mai teilnehmen.

Foto: Jonathan Brady/PA Wire

Bei einer Verschiebung des Brexits um mehr als drei Monate müsste Großbritannien nach geltendem Recht an der Europawahl im Mai teilnehmen und erneut Abgeordnete bestimmen. Das gehe aus den EU-Verträgen ganz klar hervor, sagte eine Sprecherin des Europaparlaments der dpa in Brüssel.

Zuvor hatte das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" aus einem Gutachten des Parlaments von 2017 zitiert: "Sollte das Vereinigte Königreich in der Zeit der Europawahlen noch Mitglied der EU sein, hätte es die Pflicht, Wahlen abzuhalten, um vor der Einsetzung des Parlaments Abgeordnete zu bestimmen." Die Parlamentssprecherin bestätigte, dass andernfalls Klagen von Bürgern zu befürchten seien, denen das Wahlrecht vorenthalten worden sei.

In Großbritannien wird zunehmend spekuliert, dass die Regierung eine Verschiebung des Austrittsdatums 29. März beantragen könnte. Das müssten die 27 bleibenden EU-Staaten einstimmig billigen. EU-Ratschef Donald Tusk hatte zuletzt erklärt, man sei offen dafür, dies zu erwägen. Allerdings werde die EU darauf achten, dass ihre Institutionen weiter funktionierten.

Das Europaparlament wird vom 23. bis 26. Mai neu gewählt. Die neuen Abgeordneten treten Anfang Juli erstmals zusammen. Eine Verschiebung des Brexits bis zur ersten Parlamentssitzung gilt als unproblematisch. Sollte Großbritannien danach noch Mitglied sein, müsste es auch Vertreter im Parlament haben.

"Der Spiegel" berichtet unter Berufung auf die Parlamentsspitze, die Briten könnten womöglich für einen bestimmten Zeitraum auch Parlamentarier ohne Wahl bestimmen und nach Brüssel schicken. Vorbilder dafür gebe es, so etwa nach dem EU-Beitritt Österreichs. Die Parlamentssprecherin sagte der dpa jedoch, in den EU-Verträgen sei das bei einem regulären EU-Mitglied nicht vorgesehen.

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