Urteil in Bagdad Deutsche IS-Anhängerin im Irak zum Tode verurteilt

Bagdad/Berlin · In Syrien und im Irak haben sich auch viele Ausländer der Terrormiliz IS angeschlossen - als Kämpfer oder Unterstützer. Darunter waren auch Deutsche, Männer wie Frauen. Nun ist eine von ihnen im Irak zum Tode verurteilt worden.

 Die irakische Fahne über dem Präsidentenpalast in Bagdad.

Die irakische Fahne über dem Präsidentenpalast in Bagdad.

Foto: Kay Nietfeld

Eine deutsche Staatsangehörige ist im Irak wegen Zugehörigkeit zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zum Tode verurteilt worden.

Die Frau mit marokkanischen Wurzeln war der Stellungnahme eines Gerichts in der Hauptstadt Bagdad zufolge von Deutschland aus nach Syrien und später in den Irak gereist, um sich der Terrororganisation anzuschließen. Zudem habe sie ihre beiden Töchter in die Region mitgebracht und mit IS-Kämpfern verheiratet.

Die Verurteilte habe dem IS bei seinen Taten geholfen und sei an einem Angriff auf irakische Sicherheitskräfte beteiligt gewesen, hieß es am Sonntag in der Mitteilung von Sprecher Abdul Sattar Beirakdar. Dem Gericht zufolge soll die Dschihadistin in Übereinstimmung mit dem irakischen Anti-Terror-Gesetz gehängt werden. Das Urteil kann aber noch angefochten werden.

Nach einem Bericht von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" stammt die Frau namens Lamia K. aus Mannheim. Dem Rechercheverbund zufolge hat der deutsche Botschafter in Bagdad im irakischen Außenministeriums seinen Protest zum Ausdruck gebracht. Das Auswärtige Amt wollte sich dazu nicht äußern. Deutsche Staatsangehörige, die sich im Ausland in Haft befinden, werden grundsätzlich konsularisch betreut. Die Todesstrafe lehnt die Bundesregierung generell ab.

Lamia K. soll nach Angaben von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" im Juli 2017 mit weiteren Deutschen in der Millionenstadt Mossul von irakischen Truppen verhaftet und nach Bagdad überstellt worden sein. Unter den Festgenommenen seien auch Lamia K.s Tochter Nadia mit einem Kind sowie die deutschen Frauen Fatima M. aus Detmold und die Minderjährige Linda W. aus dem sächsischen Pulsnitz gewesen.

Sie wurden auch durch Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) vernommen, dabei soll dem Bericht zufolge offenbar geworden sein, dass Lamia K. möglicherweise eine höhere Stellung in der Terrormiliz eingenommen haben könnte. Linda W. hatte hingegen mehrfach beteuert, sie habe nie eine Waffe berührt und sich nur um den Haushalt sowie die Kinder anderer Frauen gekümmert.

Generalbundesanwalt Peter Frank hatte vor wenigen Tagen die Zahl der Kämpfer aus Deutschland, die sich beim IS aufhalten, mit aktuell rund 600 beziffert. Insgesamt seien knapp 1000 Personen aus Deutschland nach Syrien und in den Irak ausgereist. Zwischen 100 und 150 von ihnen seien dort ums Leben gekommen. Rund 300 seien nach Deutschland zurückgekehrt. Mehr als 15 Prozent von ihnen sind nach Regierungsangaben weiblich.

Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen hatte zuletzt eindringlich vor einer Gefahr durch islamistische Frauen und Kinder gewarnt - insbesondere durch jene, die aus früheren IS-Kampfgebieten zurückkehren.

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) hatte im September berichtet, die irakischen Behörden hielten rund 1400 Angehörige von IS-Kämpfern fest, zumeist Frauen und Kinder. Im Dezember hatte die Menschenrechtsorganisation in einem Bericht beklagt, der Irak habe "keinerlei Strategie, um eine glaubwürdige Strafverfolgung der für die schwersten Verbrechen verantwortlichen Personen zu gewährleisten". Stattdessen würden unter den Anti-Terror-Gesetzen "sämtliche Personen verfolgt, die selbst minimalster Verbindungen" zum IS verdächtig seien.

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