Kommentar zur Reform des EU-Waffenrechts Augenwischerei

Angesichts des riesigen Schwarzmarktes für Waffen in Europa zeugen die beschlossenen Maßnahmen der EU im Kampf gegen den Terror eher von Ratlosigkeit, meint GA-Korrespondent Detlef Drewes.

 Die Polizei hat neben einer Schreckschusswaffe auch weitere Schlag- und Stichwaffen sichergestellt.

Die Polizei hat neben einer Schreckschusswaffe auch weitere Schlag- und Stichwaffen sichergestellt.

Foto: picture alliance / dpa

Das Ziel muss klar sein: „Wenn ein deutscher Waffenhändler ungehindert Sturmgewehre nach Paris liefern kann, dann zeigt dies, dass die Zusammenarbeit der Behörden in Europa noch stark verbesserungswürdig ist.“ Dieses Zitat der sozialdemokratischen Europa-Abgeordneten Evelyne Gebhardt, die sich im Binnenmarktausschuss der EU-Volksvertretung mit dem neuen Waffenrecht befasst, dokumentiert den Anspruch, an dem die Reform gemessen werden muss – und an dem sie scheitert. Sicher, es mag notwendig sein, viele gute Errungenschaften des deutschen Gesetzes zu Waffenbesitz und -kontrolle nun auf EU-Ebene zu verankern. Beispielsweise wird keineswegs überall verlangt, dass ein Waffenkäufer auch einen Ausweis vorlegt.

Aber das sind Lappalien, die beim Kampf gegen den Terror eher von Ratlosigkeit als von Entschlossenheit zeugen. Das Bild, das Fahnder von Europol und andere Spezialisten der Terrorbekämpfung malen, ist erschreckend. Millionen nicht registrierter Schusswaffen sind in der EU unterwegs. Oder für ein paar Hundert Euro zu haben. Wenn man diese Realität ernstnimmt, ist die Waffenrechtsreform der EU sogar gefährlich, weil sie den Eindruck erweckt, man habe etwas erreicht. Tatsächlich aber handelt es sich vor allem um Augenwischerei.

So bleibt die Initiative vor allem eines: ein Symbol, das als ein weiterer Mosaikstein in dem Gesamtpaket der verschärften europäischen Sicherheitsvorschriften seinen Platz haben kann. Der Zugang zu gefährlichen Waffen wird Terroristen dadurch aber nicht wirklich erschwert.

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