70 Jahre Grundgesetz Lieblingsgrundrecht ist die Meinungsfreiheit

Berlin · 70 Jahre nach der Verkündung des Grundgesetzes wäre für die Bürger eine Abschaffung der Meinungs- und Pressefreiheit das Ende der Demokratie. Eine Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung beschreibt aber zugleich ein Missverständnis.

Die Meinungsfreiheit ist nach einer Studie der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) das liebste Grundrecht der Deutschen – auch wenn sie für viele Menschen durch Widerspruch, Beleidigung oder auch Stillschweigen von Politikern eine Herausforderung ist. Die in Artikel 5 des Grundgesetzes verankerte Freiheit der Meinung, der Presse, der Kunst und der Wissenschaft sei für die meisten Befragten das wertvollste Grundrecht, heißt es in einer Erhebung des KAS-Forums für Empirische Sozialforschung, die unserer Redaktion vorliegt. Die freie Meinungsäußerung werde als ein grundlegendes Freiheitsrecht wahrgenommen, auf dem etwa die Demonstrationsfreiheit oder die Religionsfreiheit aufbaue.

Am 23. Mai 1949 verkündete Konrad Adenauer (CDU) als Präsident des Parlamentarischen Rates das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Im August des Jahres wurde er Bundeskanzler. Für die Studie mit dem Titel „Das lebendige Grundgesetz“ wurden 70 lange Interviews in 14 deutschen Städten mit Vertretern aller Bevölkerungsschichten und politischen Lager ab dem 18. Lebensjahr geführt.

Besonders bemerkenswert ist eine Passage, in der der Verfasser Jürgen Roose herausgearbeitet hat, dass Kritik an Artikel 5 auf einem Missverständnis beruhe. Vielen Menschen bereite das gegenwärtige – nicht durch den Staat, sondern von Bürgern angeheizte – Debattenklima Sorge, schreibt er. Knapp die Hälfte der Befragten empfinde die Meinungsfreiheit als eingeschränkt. Ein Befragter aus Mannheim wird mit den Worten zitiert: „Ich habe manchmal das Gefühl, wenn es um Ausländer oder um Antisemitismus geht, dass dann sehr schnell direkt die Nazikeule geschwungen wird, und das nicht immer gerechtfertigt ist.“

Hinter solchen Klagen stehe ein Missverständnis über den Charakter der Meinungsfreiheit, analysiert Roose. Sie werde nicht nur mit der Erwartung verbunden, die eigene Meinung äußern zu dürfen, sondern auch mit einem „verbrieften Recht, keinen drastischen Widerspruch zu erfahren, und gehört zu werden, insbesondere von Politikern und Parteien.“ Es seien insbesondere solche Missverständnisse über die Meinungsfreiheit, die zu einer kritischen Einschätzung ihrer tatsächlichen Umsetzung in Deutschland führten.

Die Meinungsfreiheit werde aber umfassend geschätzt. Selbst bei schwierigen Grenzfällen wie der Aussage „Soldaten sind Mörder“ tendiere die Mehrheit zu einer toleranten Haltung – selbst wenn es der eigenen Meinung widerspreche. Das müsse die Demokratie aushalten, lautete die Mehrheitsmeinung. Eine Abschaffung der Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit wäre nach Ansicht der Befragten das Ende der Demokratie. Pressefreiheit und Pressevielfalt erlaubten erst die Bildung einer eigenen Meinung, argumentiert eine Befragte aus Rostock. Allerdings ist ein gutes Viertel der Befragten der Ansicht, es gäbe direkte politische Interventionen in die Berichterstattung.

Für Einschränkungen bei der Wahrung der Grundrechte machen die Befragten das Verhalten von Menschen, nicht das des Staates verantwortlich. Etwa durch die „übermäßige Ausnutzung“ der Religionsfreiheit insbesondere durch Muslime.

Der soziale Ausgleich unter Bezug auf das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes wird als hoch problematisch in der Umsetzung angesehen, wobei soziale Ungleichheit als solche durchweg als legitim gilt, wenn sie durch Leistung und Willen zum Geldverdienen begründet werden kann. Kritisiert werden aber oftmals eine zu geringe Mindestabsicherung und zu hohe Spitzengehälter. So ist für die Befragten ein „Ausmaß an Armut“ ebenso unakzeptabel wie ein „Übermaß an Reichtum“.

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