Kommentar zur Zukunft des Flughafens Köln/Bonn Langer Atem

Meinung · Weder die SPD-geführte noch die schwarz-gelbe Landesregierung hat eine Einschränkung der Nachtfluggenehmigung am Köln/Bonner Flughafen gewollt. Wer die bestehende Regelung kippen will, muss wohl vor ein Gericht ziehen, sagt GA-Redakteur Dominik Pieper.

 Auf dem Flughafen Köln/Bonn soll in Zukunft Platz für mehr Maschinen sein.

Auf dem Flughafen Köln/Bonn soll in Zukunft Platz für mehr Maschinen sein.

Foto: picture alliance / Federico Gamb

Sperrig, zäh, wenig bürgerfreundlich: Wer sich wegen der Nachtflugproblematik mit dem Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafens Köln/Bonn befasst, muss langen Atem beweisen. Das gilt nicht nur für den mehrtägigen Anhörungstermin, der in Köln für Behörden, Verbände und Bürger begonnen hat. Das gilt für das ganze Verfahren. Und darüber hinaus für die ganze Thematik des nächtlichen Fluglärms, der vielen Bewohnern im Einzugsgebiet den Schlaf raubt.

Auf die Schnelle wird sich nichts ändern. Es ist nun einmal Tatsache, dass der Flughafen vom Land NRW eine Nachtfluggenehmigung bis 2030 besitzt. Diese lässt sich derzeit nicht kippen oder einschränken. Das ist, wie die letzten Jahre gezeigt haben, landespolitisch nicht gewollt, egal, ob Schwarz-Gelb oder eine SPD-geführte Regierung das Sagen hat. Das Land wird dem Flughafen, an dem es als Miteigentümer beteiligt ist, wohl kaum Steine in den Weg legen. Das ist auch beim aktuellen Planfeststellungsverfahren nicht zu erwarten – dem ersten, dem sich der Flughafen in 60 Jahren überhaupt stellen muss.

Was bleibt den lärmgeplagten Bürgern und Kommunen also? Der juristische Weg. Wenn bei laufenden Verfahren nichts Zählbares für den Lärmschutz herausspringt, werden sie gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen. Die Ziele dabei sind klar: Die planungsrechtlichen Grundlagen des Flughafens müssen weitreichend überprüft werden, die schädlichen Auswirkungen des Flugverkehrs müssen auf den Tisch. Wenn letztere erwiesen sind, kann es nur eine Antwort geben: Kernruhezeit am Flughafen Köln/Bonn.

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