Kommentar zum BND-Gesetz Fragwürdiges Gesetz

Meinung | Bonn · Mit dem neuen BND-Gesetz wird kurzerhand alles das legalisiert, wo sich der Auslandsgeheimdienst bisher in der Illegalität oder in einer rechtlichen Grauzone bewegt hat.

 Ob das neue BND-Gesetz wirklich bessere Kontrolle über die Aktivitäten der Geheimdienste ermöglicht, muss sich noch zeigen.

Ob das neue BND-Gesetz wirklich bessere Kontrolle über die Aktivitäten der Geheimdienste ermöglicht, muss sich noch zeigen.

Foto: dpa

Dass ein wehrhafter Staat gut funktionierende Geheimdienste braucht, wird angesichts der Bedrohung vor allem durch den islamistischen Terror kaum jemand bestreiten. Richtig ist aber auch: Der Staat hat das Recht und die Pflicht, die Geheimdienste zu kontrollieren und zu verhindern, dass sie unter dem Deckmantel des Geheimen ein für die Demokratie höchst ungesundes Eigenleben entwickeln. Ob das neue BND-Gesetz dazu geeignet ist, ist allerdings zweifelhaft. Denn wer geglaubt hatte, nach der Enthüllung der illegalen Abhörpraktiken und Weitergabe von Daten durch den Auslandsgeheimdienst würde dem nun ein Ende gemacht, der wird enttäuscht. Das Gegenteil ist der Fall: Mit dem neuen BND-Gesetz wird kurzerhand alles das legalisiert, wo sich der Auslandsgeheimdienst bisher in der Illegalität oder in einer rechtlichen Grauzone bewegt hat. Es genügt, dass „Gefahren für die innere oder äußere Sicherheit der BRD“ oder „sonstige Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ als Anlass für die Datensammlung festgestellt werden, schon ist das im Grundgesetz festgeschriebene Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis ausgehebelt.

Umso wichtiger wäre es, dass die Kontrollinstrumente greifen. Die Stärkung des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, ebenso der verbesserte Schutz für Hinweisgeber aus den Nachrichtendiensten. Ob die Einführung eines weiteren Kontrollgremiums nur für die Datenabschöpfung des BND wirklich hilfreich ist, muss sich dagegen noch erweisen.

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