Debatte im Bundestag Abstimmung über vier sichere Herkunftsstaaten

Berlin · Der Bundestag stimmt mit großer Mehrheit für weitere sichere Herkunftsstaaten: drei aus dem Maghreb und Georgien. Doch die Grünen könnten das Vorhaben erneut stoppen.

 Trostloser Zufluchtsort: Das Zeltlager in El Kamour (Südtunesien).

Trostloser Zufluchtsort: Das Zeltlager in El Kamour (Südtunesien).

Foto: dpa

Es ist an diesem Freitag im Bundestag ein wenig wie beim Silvester-Klassiker im Fernsehen mit der Frage, ob es dieselbe Prozedur wie beim vergangenen Mal geben soll. Die Antwort ist ein Ja. Und auch im Parlament redet man, wie 2016, über klare Signale für die Menschen aus den Maghreb-Staaten und beschließt mit großer Mehrheit, wie 2016, ihnen durch die Erklärung ihrer Heimat als sichere Herkunftsstaaten zu sagen, dass sich der Weg nach Deutschland nicht lohnt. 2017 lehnen die Grünen das dann im Bundesrat ab. Und für 2019 sieht es nach derselben Prozedur aus.

Doch es hat sich etwas verändert. Die Anerkennungsquote etwa für Marokkaner lag beim Beschluss vor drei Jahren bei 3,7 Prozent. Von hundert Marokkanern, die nach Deutschland kamen, durften also vier bleiben. In diesem Jahr sind es nur noch zwei. Und ein zweiter Umstand ist auch anders. Als das vom Bundestag beschlossene Gesetz 2017 endlich auch im Bundesrat zur Abstimmung stand, mussten aus der Phalanx der von den grünen mitregierten Länder neben Baden-Württemberg noch zwei zusätzlich herausgebrochen werden, um die nötige Stimmenzahl von 35 zu erreichen. Das scheiterte. Jetzt ist es nur noch eines. Denn inzwischen ist aus dem rot-grünen Niedersachsen ein rot-schwarzes geworden.

Deshalb geht man in Kreisen der Union davon aus, dass das Signal an potenzielle Migranten ohne Bleibeperspektive auch zum Wahlkampfthema wird und den Grünen so große Probleme machen kann, dass ein weiteres Land die Farbe wechselt. Die neuesten Umfragen für Bremen gingen bereits davon aus, dass es für eine Neuauflage von Rot-Grün knapp werden und am Ende eine weitere große Koalition stehen könnte. Und dann wäre der Weg für die Ausweitung der sicheren Herkunftsländer frei.

Die Grünen auf Bundesebene haben sich bereits festgelegt: Mit uns nicht. Doch die Entscheidung liegt auf der Landesebene. In Baden-Württemberg signalisierte Vizeregierungschef Thomas Strobl schon einmal, dass es auch dieses Mal an seinem Land nicht scheitern werde. Aus der Staatskanzlei des grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann verlautete, dass zunächst einmal der Gesetzentwurf genau geprüft werden müsse, bevor es um das Abstimmungsverhalten in der Länderkammer gehen könne. Ähnliches war aus dem schwarz-grün regierten Hessen und aus der Kieler Jamaika-Koalition zu hören.

In der Bundestagsdebatte vermisste Grünen-Migrationsexpertin Luise Amtsberg ein Schutzkonzept für „vulnerable Gruppen“, also Opfer von Folter, Menschenhandel oder Verfolgung von Homosexualität. Doch einen solchen Passus hatte der Innenausschuss bei seiner letzten Beratung des Gesetzes bereits eingefügt, nämlich die „Gewährung des Zugangs zu einer speziellen Rechtsberatung“. Das war ein Wunsch der SPD. Ob es den Grünen schon reicht, ist noch nicht ausgemacht. Aber es könnte ein Ansatz sein, an welcher Stelle das Gesetz in einem Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat noch einmal aufgebohrt werden könnte, um so zu Kompromiss und nötiger Mehrheit in beiden Verfassungsorganen zu kommen.

Der FDP trägt das Gesetz mit, will aber darüber hinaus 14 weitere Länder zu sicheren Herkunftsländern erklären, die ebenfalls eine Schutzquote von unter fünf Prozent aufweisen. Die AfD ist ebenfalls an Bord, misstraut jedoch den erwarteten Abschreckungswirkungen. Nachdem die Westbalkanstaaten zu sicheren Herkunftsländern erklärt worden waren, sanken die Zahlen der Flüchtlinge um 38 Prozent. Die Verfahren gehen auch zügiger, weil die Antragsbearbeiter eine sichere Herkunft generell unterstellen, der Flüchtling dann in der Anhörung nachweisen muss, warum es in seinem Fall anders ist.

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