Verschärfte Maßnahmen Merkel stellt 9-Punkte-Plan gegen das Coronavirus vor

Berlin · Kontaktverbot, aber keine allgemeine Ausgangssperre: Merkel und die Ministerpräsidenten haben konkrete Regeln gegen die Corona-Ausbreitung festgelegt, an die sich jeder halten muss. Der 9-Punkte-Plan im Überblick.

 Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten verschärfen die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus.

Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten verschärfen die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Nach dem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder hat Bundeskanzlerin Merkel vorgestellt, wie die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt werden soll: In der Öffentlichkeit werden demnach Ansammlungen von mehr als zwei Personen in ganz Deutschland für zunächst zwei Wochen verboten - ausgenommen Angehörige, die im eigenen Haushalt leben. Eine bundesweite Ausgangssperre gibt es nicht.

Außerdem müssen Restaurants schließen, Friseurläden werden dicht gemacht. Auf diese und weitere neue einschneidende Maßnahmen einigten sich Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder in einer Telefonkonferenz am Sonntag. Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und sanktioniert werden.

9-Punkte-Plan gegen die Ausbreitung des Coronavirus

1. Die Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

(Mit Material von dpa)
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