Fotografieren unter den Rock Viel Unterstützung für Gesetzentwurf gegen „Upskirting“

Berlin · Bislang ist es in der Regel keine Straftat, wenn man Frauen unter den Rock fotografiert. Ein neues Gesetz will das sogenannte Upskirting nun deutlich härter bestrafen. Dafür gibt es viel Beifall - aber auch Bedenken.

 Symbolfoto.

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Foto: dpa/Jane Barlow

Das Vorhaben der Bundesregierung, heimliches Fotografieren im Intimbereich und an Unfallstellen härter zu bestrafen, stößt im Bundestag auf breite Zustimmung. Zweifel äußerte die Opposition am Mittwoch allerdings an der konkreten Umsetzung. Die AfD beklagte bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs, dass zu viele Fälle ausgeklammert würden. Die Linke forderte, dass das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt als Sexualdelikt gewertet wird und nicht als Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Das sogenannte Upskirting, bei dem Fotos oder Filme unter Röcken und Kleidern gemacht werden, ist nach bisheriger Rechtslage meist keine Straftat. Der Gesetzentwurf der Koalition will das ändern und droht den Tätern mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Die gleiche Strafe soll künftig drohen, wenn jemand Unfalltote fotografiert oder filmt. Bislang schützt das Strafrecht nämlich nur Opfer, die noch am Leben sind. Ende des Monats soll es eine Anhörung im Bundestag geben, ehe das Parlament über den Gesetzentwurf abstimmt.

Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jürgen Martens, bezeichnete die Neuregelung als notwendig. Es müsse aber darauf geachtet werden, nicht über das Ziel hinaus zu schießen. Für den AfD-Abgeordneten Tobias Matthias Peterka greift das Vorhaben jedoch zu kurz. So würden etwa „Schwimmbad-Gaffer“ nicht erfasst, weil zwar das Fotografieren von Unterbekleidung ausdrücklich bestraft werde, Bademode jedoch ausgeklammert bleibe.

Gökay Akbulut von der Linken bezeichnete die vorgesehene Neuregelung als „überfällig“. Allerdings müsse das Upskirting als eine Form der sexuellen Belästigung bestraft werden. Die Grünen-Abgeordnete Canan Bayram gab hingegen zu bedenken, dass eine „unmoralische Handlung“ als Ordnungswidrigkeit besser geahndet werden könnte als durch strafrechtliche Sanktion. Hier drohten überlange Verfahren, die mit einer geringen Geldbuße endeten.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) warb unterdessen eindringlich für ihren Gesetzentwurf. Strafrechtliche Sanktionen gegen entwürdigende Fotos seien ein wichtiges Signal: Es handle sich nicht um eine Petitesse oder einen Streich, sondern um einen „massiven Eingriff in die Intimsphäre von Frauen“.

(dpa)
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