Spielzeugpuppe vom Markt genommen Sprechende Puppe als potenzielles Spionagegerät

Bonn · Bereits im letzten Jahr warnten Verbraucherschützer vor Spielzeug mit einem Internetzugang. Jetzt hat die Bundesnetzagentur eine sprechende Puppe aus dem Handel genommen, weil sie zur Überwachung genutzt werden könne.

Symbolbild

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Foto: dpa

Die Bundesnetzagentur hat eine Spielzeugpuppe für Kinder aus dem Handel genommen, weil sie die Gefahr sieht, dass mit der Puppe Überwachungen vorgenommen werden können.

Die betroffene Puppe kann durch eine Sprachfunktion mit den Kindern interagieren. Auf eine Frage kann sie im Internet nach Antworten suchen und diese wieder geben. Im Off-Line-Modus kann die Puppe zudem über Fotos sprechen, die Kinder ihr zeigen und Spiele spielen. Die interaktive Puppe wurde bereits im letzten Jahr kritisiert.

Über die Sprachfunktion könnten sich Menschen mit einer Bluetooth-Verbindung mit den Puppen verbinden und sich so in das Gespräch mit den Kindern einschalten. So könnten im schlimmsten Fall Fremde über die Puppe mit den Kindern Kontakt aufnehmen. Was wie aus einem sehr dystopischen Science-Fiction-Film klingt, ist jedoch konkreter Anlass zur Sorge.

Die Bundesnetzagentur, deren Aufgabe es unter anderem ist, Verbraucherrechte zu schützen, hat jetzt einen Schlussstrich gezogen.„Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrofone verstecken und so Daten unbemerkt weiterleiten können, gefährden die Privatsphäre der Menschen. Das gilt auch und gerade für Kinderspielzeug“, erklärte der Präsident der Bundessnetzagentur Jochen Homann. Grundsätzlich sei jegliches Spielzeug, das funkfähig und zur heimlichen Bild- oder Tonaufnahme geeignet sei, in Deutschland verboten, betonte die Behörde.

„Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrofone verstecken und so Daten unbemerkt weiterleiten können, gefährden die Privatsphäre der Menschen. Das gilt auch und gerade für Kinderspielzeug“, erklärte der Präsident der Bundessnetzagentur Jochen Homann. Grundsätzlich sei jegliches Spielzeug, das funkfähig und zur heimlichen Bild- oder Tonaufnahme geeignet sei, in Deutschland verboten, betonte die Behörde. „Die Bundesnetzagentur wird noch mehr interaktives Spielzeug auf den Prüfstand stellen und wenn nötig dagegen vorgehen.“

Ein Vorgehen gegen die Eltern sei im Zusammenhang mit dem Betrieb von „Cayla“ aktuell nicht vorgesehen, erklärte die Behörde, die den Telekommunikationsmarkt überwacht. „Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Eltern eigenverantwortlich die Puppe unschädlich machen. Die Einleitung von Verwaltungsverfahren gegen die Eltern ist derzeit nicht geplant.“

Europäische Verbraucherschützer hatten bereits im November nach einer ausführlichen Untersuchung unter anderem davor gewarnt, dass sich wegen Sicherheitslücken Fremde mit etwas technischem Wissen über die Puppe mit den Kindern unterhalten könnten. Der amerikanische „Cayla“-Entwickler Genesis, der die 2015 erschienene Puppe nach eigenen Angaben bereits bis Anfang vergangenen Jahres eine Million Mal verkauft hatte, war am Freitag zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. (ga, mit Material von dpa)

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