Siegaue-Vergewaltiger bei Brand in Zelle schwer verletzt

Köln · Bei einem Brand in der JVA Köln sind in der Nacht zwei Mitarbeiter und ein Gefangener verletzt worden. Der Häftling soll im vergangenen Jahr in der Siegaue bei Bonn ein junges Paar in einem Zelt überfallen haben und die Camperin vergewaltigt haben.

 In der JVA Köln-Ossendorf hat es gebrannt.

In der JVA Köln-Ossendorf hat es gebrannt.

Foto: Federico Gambarini/Archiv

Der Vergewaltiger einer jungen Camperin in der Siegaue bei Bonn ist bei einem Feuer in seiner Zelle in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Köln schwer verletzt worden. Zwei Mitarbeiter der JVA erlitten in der Nacht zum Mittwoch Rauchgasvergiftungen. Wie ein Sprecher der Polizei sagte, konnten die Flammen gelöscht werden. Brandermittler sollten den Brandort untersuchen und die Ursache für das Feuer herausfinden.

Der Mann war im Oktober wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Fall hatte bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt. Das Landgericht Bonn sah es als erwiesen an, dass der 31-Jährige im April ein junges Paar überfiel, das in der Siegaue in Troisdorf zeltete. Der Mann schlitzte demnach nachts das Zelt auf, bedrohte das Paar aus dem Raum Freiburg mit einer Astsäge und vergewaltigte die damals 23-Jährige.

Der stellvertretende Leiter der JVA Köln, Wolfgang Schriever, sagte der Deutschen Presse-Agentur, es sei in der Nacht Rauch aus der Zelle des Gefangenen bemerkt worden. Bei dem Feuer in der Zelle sei der 31-Jährige so schwer verletzt worden, dass er am frühen Morgen operiert werden musste. Schriever zufolge sind 30 Prozent seiner Haut verbrannt. Die erheblichen Verletzungen seien nach ersten Informationen aber nicht lebensbedrohlich.

Ob der Häftling das Feuer selbst gelegt hatte, war zunächst unklar. Nach Angaben von Schriever hatte der Mann bereits nach Haftantritt versucht, einen Brand zu legen.

Der 31-Jährige - ein abgelehnter Asylbewerber aus Ghana - war wenige Tage nach der Vergewaltigung festgenommen worden. Im Prozess bestritt er die Tat. Er hat Rechtsmittel eingelegt. Das Gericht stützte sein Urteil vor allem auf DNA-Spuren.

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