Operationen ohne Approbation Schönheitschirurg muss drei Jahre in Haft

München · Ein Münchner Schönheitschirurg muss wegen gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis, weil er ohne Erlaubnis des Gesundheitsamts operierte. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu drei Jahren Haft und einem dreijährigen Berufsverbot.

 Blick auf das Operationsbesteck eines Chirurgen.

Blick auf das Operationsbesteck eines Chirurgen.

Foto: Oliver Berg

Das Gericht blieb damit knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die dreieinhalb Jahre gefordert hatte.

Der Mann führte nach Auffassung des Gerichts Operationen – vor allem Brustvergrößerungen – durch, obwohl das Gesundheitsamt ihm das wegen fehlender Hygiene- und Sicherheitsstandards verboten und ihm schließlich sogar die Approbation entzogen hatte. Der Mediziner habe „munter weiteroperiert“ und seine Patienten auch nicht genügend aufgeklärt – zum Beispiel darüber, dass er keine Haftpflichtversicherung hatte.

Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt – oder alternativ höchstens eine Bewährungsstrafe. Der Verurteilte, der sich nach eigenen Angaben als Opfer einer Verschwörung sieht, hatte schon vor dem Urteil angekündigt, Rechtsmittel einzulegen und notfalls „bis zum Europäischen Gerichtshof“ zu gehen.

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