Urteil gefällt Raubmorde von Höfen: Lebenslange Haft für drei Männer

München · Eine frühere Pflegerin aus Polen heckt mit drei Landsleuten in Bayern den Überfall auf eine Witwe aus, bei der sie zuvor beschäftigt war. Am Ende sind zwei Freunde der Witwe tot, sie selbst überlebt schwer verletzt. Nun gibt es ein Urteil in dem Mordprozess.

 Ein Angeklagter wird im Gerichtssaal der Justizvollzugsanstalt Stadelheim an seinen Platz geführt.

Ein Angeklagter wird im Gerichtssaal der Justizvollzugsanstalt Stadelheim an seinen Platz geführt.

Foto: Peter Kneffel

Im Prozess um den Doppel-Raubmord im oberbayerischen Höfen hat das Landgericht München II drei Männer zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Es sprach das Trio des Mordes, des besonders schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig.

Eine ehemalige Pflegerin aus Polen verurteilte das Gericht wegen Raubes zu acht Jahren Haft. Die 50-Jährige hatte mit ihrem Bruder (44), ihrem Sohn (25) und einem Bekannten (34) den Überfall auf eine wohlhabende Witwe ausgeheckt, bei der sie zuvor beschäftigt war. Die drei Männer setzten den Plan im Februar 2017 um. Bei der Tat starben schließlich eine 76 Jahre alte Freundin und ein 81 Jahre alter Bekannter der Witwe, sie selbst überlebte schwer verletzt.

Für den Bruder und den Sohn der Ex-Pflegerin stellte das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Für den vorbestraften Hauptangeklagten - den Bruder der Ex-Pflegekraft - verhängte die Kammer unter Vorsitz von Richter Thomas Bott zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung.

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