Ermittlungen in Berlin Polizisten erschießen Mann - SEK-Team war nicht verfügbar

Berlin · In Berlin hat die Polizei einen verwirrten Mann erschossen. Anscheinend gaben gleich mehrere Polizisten Schüsse ab. Unglücklicherweise konnte das speziell für solche Einsätze ausgebildete SEK-Team nicht kommen.

 Bei einem Polizeieinsatz in einer Wohnung kam es zu einem tödlichen Zwischenfall. Die Mordkommission hat die Ermittlung übernommen.

Bei einem Polizeieinsatz in einer Wohnung kam es zu einem tödlichen Zwischenfall. Die Mordkommission hat die Ermittlung übernommen.

Foto: Paul Zinken

Nachdem Polizisten in Berlin einen 25-Jährigen erschossen haben, untersucht die Staatsanwaltschaft den Ablauf. "Die Ermittlungen laufen", sagte ein Sprecher der Polizei am Mittwoch.

Nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatten drei Polizisten am Dienstagabend auf den Mann geschossen. Wie viele Schüsse abgefeuert wurden, war noch unklar. Es sei auch ein Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei angefordert worden, aber zu der Zeit bei einer Anti-Terror-Razzia im Einsatz gewesen, so die GdP.

Nach Darstellung der Polizei ging gegen 16.30 Uhr ein Alarm ein. Ein verwirrt wirkender Mann drohte demnach im Stadtteil Hohenschönhausen durch seine Wohnungstür, alle umzubringen, die in die Wohnung kommen, und sich selbst zu töten.

Die Polizisten seien davon ausgegangen, dass der Mann sich bereits selbst verletzt habe. Sie öffneten die Tür mit einer Ramme und standen dem mit einem Messer bewaffneten Mann gegenüber.

Trotz mehrfacher Aufforderungen habe der Mann das Messer nicht fallen gelassen, erklärte die Polizei. Stattdessen sei er mit dem Messer auf die Polizisten zugegangen. Diese schossen auf ihn. Der Mann wurde schwer verletzt und starb in der Wohnung.

Steve Feldmann, Vorstandsmitglied der Berliner GdP, teilte zu den Schüssen der Polizisten mit: "Dass drei Kollegen die gleiche Option wählten, zeigt uns die Ausnahmesituation, in der sie sich befanden." Er fügte hinzu: "Dass das untersucht wird, ist richtig und wichtig, aber ich habe keinen Grund, an ihrer rechtmäßigen Handlung zu zweifeln."

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