Personenkontrolle aus dem Ruder gelaufen: Noch kein Urteil

Paderborn · Im Prozess um eine missglückte Personenkontrolle am Bahnhof in Paderborn hat ein Gutachter Sicherungsverwahrung für den Angeklagten empfohlen. Nach Überzeugung des Experten hat der Drogenabhängige eine Persönlichkeitsstörung. Auch künftig sei immer wieder damit zu rechnen, dass der 39-Jährige Widerstand gegen Behörden leiste, auch mit erheblichen Straftaten, erklärte der Gutachter am Mittwoch.

 Blick auf das Landgericht Paderborn.

Blick auf das Landgericht Paderborn.

Foto: Friso Gentsch/Archiv

Der Mann war im Oktober 2017 erst durch einen Schuss eines Polizisten in den Oberschenkel gestoppt worden. Zuvor hatte er Bundespolizisten und einen Autofahrer mit einem Messer bedroht, nachdem er bei einer Personenkontrolle geflüchtet war. Die Anklage gegen den wohnungslosen Paderborner lautete unter anderem auf räuberischen Angriff auf einen Autofahrer.

Das Landgericht hat den Prozess am Mittwoch unterbrochen und das Urteil auf Donnerstag verschoben. Ein Schöffe und ein Berufsrichter hatten gesundheitliche Probleme.

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