Schleichwerbung? Pamela Reifs Instagram-Auftritt vor Gericht

Karlsruhe · Was ist Werbung und was eine "private Empfehlung"? Diese Frage wird jetzt im Fall einer Influencerin vor Gericht geprüft.

 Pamela Reif im Landgericht Karlsruhe.

Pamela Reif im Landgericht Karlsruhe.

Foto: Uli Deck

Instagram-Star Pamela Reif hat sich am Donnerstag vor dem Landgericht Karlsruhe gegen den Vorwurf der Schleichwerbung verteidigt.

Der Verband Sozialer Wettbewerb mit Sitz in Berlin hatte gegen die 22 Jahre alte Influencerin mit mehr als vier Millionen Followern eine Unterlassungsverfügung erwirkt. Es geht um die Kennzeichnung von Hinweisen auf verschiedene Produkte und Marken als Werbung. Die Karlsruherin gibt unter anderem Fitness- und Ernährungstipps auf Instagram.

Reif betonte, sie kennzeichne alle Veröffentlichungen, in denen sie Produkte empfehle und Geld dafür bekomme, als Werbung. Andere Empfehlungen seien privat und müssten aus ihrer Sicht nicht gekennzeichnet werden.

Der Vorsitzende Richter machte deutlich, dass in der Unterscheidung das Problem liege. Bei einer Influencerin von Reifs Bekanntheit könne zwischen geschäftlich und privat auf einem Instagram-Account kaum unterschieden werden. Eine Entscheidung soll am 21. März verkündet werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort