Oberlandesgericht: Solinger Baby darf zurück zu den Eltern

Düsseldorf/Solingen · Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat im Fall eines Solinger Babys angekündigt, die staatliche Inobhutnahme zu beenden. Der von seinen Eltern getrennte Säugling soll bald wieder bei seiner Familie sein, kündigte das Oberlandesgericht am Donnerstag in nicht-öffentlicher Sitzung an. Das Gericht werde einen entsprechenden Beschluss fassen, teilte ein Sprecher mit.

 Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand.

Foto: David-Wolfgang Ebener/Archiv

Dies werde mit Auflagen verbunden sein: Zwei Mal die Woche soll das Kind einem Kinderarzt vorgestellt werden und ein Familienhelfer täglichen Zugang zur Familie haben. Der Fall hatte für viele Schlagzeilen gesorgt, weil die Eltern beteuerten, ihrem Kind kein Haar gekrümmt zu haben.

Die Stadt Solingen betonte am Donnerstag, das Gericht habe die Entziehung des kleinen Mädchens von seinen Eltern zum Jahresbeginn dennoch für richtig befunden, nachdem in einer Klinik bei ihm ein Verdacht auf ein Schütteltrauma festgestellt worden war. Aus Gründen des Kindesschutzes habe das Jugendamt der Stadt reagieren müssen.

Die möglichen Folgen bei einem zweiten Schütteltrauma seien in der Regel schwerwiegend. Sie führten dann häufig zu lebenslangen Behinderung oder gar zum Tod. Ein unabhängiges Gutachten soll nun klären, ob die Diagnose in der Klinik richtig gewesen sei.

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