Mindestlohn, Kurzarbeit und Portokosten Was sich im Mai für Verbraucher ändert

Bonn · Der Mai steht kurz bevor, und mit dem Monatswechsel gibt es für Verbraucher wieder einige Neuerungen und Änderungen. Zum Beispiel ändern sich die Preise für Pakete, und nur in Berlin gibt es einen einmaligen Feiertag.

 Die Deutsche Post ändert ab Mai ihre Preise für den Versand von Paketen.

Die Deutsche Post ändert ab Mai ihre Preise für den Versand von Paketen.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Der Wonnemonat Mai bringt für Verbraucher einige Neuerungen mit sich. Wir geben einen Überblick:

Höhere Mindestlöhne in der Alten- und ambulanten Krankenpflege

Ab 1. Mai werden in der Alten- und ambulanten Krankenpflege erstmals branchenweit verbindliche Mindestlöhne eingeführt. Diese sollen sich nach Tätigkeit und Qualifikation der Pflegehilfskräfte richten und in vier Schritten bis 1. April 2022 angehoben werden. Für Hilfskräfte ohne Ausbildung wird der Mindestlohn auf 12,55 Euro steigen. Qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten dann bundeseinheitlich 13,20 Euro, Pflegefachkräfte 15,40 Euro pro Stunde. Zudem bekommen die Beschäftigten für 2020 fünf, ab dem kommenden Jahr sechs bezahlte Urlaubstage mehr.

Mehr Transparenz und Akzeptanz für das Ehrenamt im THW

Das Technische Hilfswerk (THW) wurde ursprünglich für den Zivilschutz und die Bewältigung von Naturkatastrophen eingerichtet. Doch neue Gefahren und die Folgen des Klimawandels führten zu neuen Herausforderungen - jetzt wird das geltende THW-Gesetz dementsprechend modernisiert. Damit möchte die Bundesregierung die Attraktivität des Ehrenamts und die vielen Freiwilligen stärken. Darin enthalten sind unter anderem neue Freistellungsregelungen und finanzielle Unterstützung des Staates.

Wieder niedrigere Paketpreise

Es ist noch gar nicht so lange her, da erhöhte die Deutsche Post ihre Preise für das Verschicken von Paketen. Seit Anfang des Jahres mussten die Kunden je nach Gewicht im Schnitt drei Prozent mehr für ihr Paket bezahlen. Für die Bundesnetzagentur ein unhaltbarer Zustand. Die Agentur ermahnte die Post. Diese gab nach und kehrt ab dem 1. Mai zu den alten Preisen zurück.

Änderungen bei der Kurzarbeit

Die Bundesregierung hat wegen der anhaltenden Corona-Krise die Regelungen für Kurzarbeit für den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. Dezember gelockert. Dadurch wird Arbeitnehmern in Kurzarbeit ermöglicht, den Hinzuverdienst bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens in allen Berufen auszuschöpfen.

Neue Regeln im Straßenverkehr

Bereits ab den 28. April müssen Autofahrer mit einer deutlich höheren Strafe rechnen, wenn sie in zweiter Reihe oder auf einem Geh- oder Radweg parken. 15 Euro waren bisher fällig. Nun kann sich das Bußgeld bis auf eine Höhe von 100 Euro belaufen. Auch andere Bußgelder und Regeln für den Straßenverkehr wurden überarbeitet.

Neue Mindestlöhne im Handwerk

In mehreren Handwerkszweigen gibt es im Mai eine Erhöhung des Mindestlohns. Betroffen sind das Maler- und Lackiererhandwerk sowie das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk. Bei den Malern und Lackierern steigt laut DGB der Mindestlohn auf 11,10 Euro und für Gesellen auf 13,50 Euro. Für die Steinmetze und Steinbildhauer gibt es 12,20 Euro.

Verbot von Menthol-Zigaretten

Raucher müssen ab dem 20. Mai auf Menthol-Zigaretten verzichten. In der gesamten EU wird es diese Form des Tabaks dann nicht mehr geben. Das Verbot gilt als Schutz für die Gesundheit. Wegen des Geschmacks gelten diese Zigaretten als Einsteigermodell.

Tag der Befreiung

Am 8. Mai vor 75 Jahren endete der Zweite Weltkrieg. Das Bundesland Berlin nimmt dieses Datum zum Anlass, einmalig einen gesetzlichen Feiertag zu erlassen. Im Rest der Republik bleibt dieses Datum, zumindest vorerst, ein normaler Wochentag.

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