Prozess um Misshandlung und Betrug Mutter soll Kinder gezwungen haben, im Rollstuhl zu sitzen

Lübeck · Das Landgericht Lübeck hat am Mittwoch eine 49 Jahre alte Frau zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Frau soll ihren Kindern über Jahre hinweg angebliche Krankheiten eingeredet haben. So täuschte sie auch die Sozialkassen und erschlich sich etwa 140.000 Euro.

 Symbolfoto.

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Foto: Soeren Stache

Das Landgericht Lübeck hat eine 49-jährige Mutter am Mittwoch zu acht Jahren Haft verurteilt, weil sie ihren vier Kindern über Jahre hinweg angebliche Krankheiten einredete und mit den erfundenen Geschichten auch die Sozialkassen täuschte. Wie ein Sprecher des Gerichts in der schleswig-holsteinischen Stadt sagte, fiel das Urteil wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie Betrugs und Urkundenfälschung.

Laut Staatsanwaltschaft hatte die Frau ihren inzwischen zwischen zehn und 18 Jahren alten Kindern vorgespielt, dass sie schwer krank seien und unter anderem mehrere Stunden am Tag im Rollstuhl sitzen müssten. Ärzten legte sie gefälschte Arztberichte vor, um Untersuchungen und Behandlungen zu initiieren. Das Motiv war demnach, von Krankenkassen und Sozialleistungsträgern zu Unrecht Geld für angeblich nötige Betreuungsleistungen zu erhalten.

Insgesamt erschlich sich die Frau zwischen 2010 und 2016 laut Anklage etwa 140.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von zehn Jahren und verwies auf die schwere seelische und körperliche Schädigung der Kinder durch die Angeklagte.

Deren Verteidigung forderte eine geringere Strafe, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen. Dabei verwies sie laut Gericht auf eine eingeschränkte Schuldfähigkeit der Frau. Nach Angaben des Sprechers kündigte die Verteidigung am Mittwoch unmittelbar nach dem Urteil an, dieses anzufechten.

Ein vom Gericht beauftragter psychiatrischer Gutachter hatte bei der Angeklagten während des seit dem 19. August laufenden Prozesses gewisse Persönlichkeitsstörungen festgestellt. Er vertrat aber die Auffassung, dass die Schuldfähigkeit der Frau dadurch nicht eingeschränkt gewesen sei. Die Richter folgten dieser Einschätzung.

Während des Verfahrens war die Angeklagte auf freiem Fuß. Nach dem Urteil verkündete das Gericht allerdings einen Untersuchungshaftbefehl. Die Richter begründeten dies laut Gerichtssprecher damit, dass Fluchtgefahr bestehe.

(AFP)
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