Mordfall Claudia Ruf Gericht verpflichtet Verweigerer zu DNA-Test

Grevenborich/Bonn · Noch fehlt der Durchbruch beim Massen-Gentest im Mordfall Claudia Ruf. Während hunderte Männer bereits freiwillig an dem Test teilgenommen haben, weigern sich ein paar wenige. Sie werden jetzt vom Gericht verpflichtet, eine Speichelprobe abzugeben.

 Die elfjährige Claudia Ruf wurde am 13. Mai 1996 tot aufgefunden.

Die elfjährige Claudia Ruf wurde am 13. Mai 1996 tot aufgefunden.

Foto: Polizei/Archiv

Beim Massen-Gentest im Mordfall Claudia Ruf haben die Ermittler für vier weitere Männer, die die Abgabe einer freiwilligen DNA-Probe verweigern, einen Gerichtsbeschluss erwirken können, der sie dazu verpflichtet. Das teilte ein Polizeisprecher in Bonn auf dpa-Anfrage mit. Ein fünfter Fall sei noch offen.

Insgesamt acht Männer hatten die Abgabe einer Probe verweigert. Drei waren bereits per Gerichtsbeschluss zu einer DNA-Probe verpflichtet worden, die dann negativ war.

Fast 2400 sollen insgesamt um eine Probe gebeten werden. Zuletzt fehlten noch 400. Dabei handelte es sich etwa um Personen, die an einen noch nicht bekannten Ort ins Ausland verzogen sind.

Die damals elfjährige Claudia Ruf war 1996 in ihrem Heimatort Grevenbroich-Hemmerden südwestlich von Düsseldorf entführt, sexuell missbraucht und umgebracht worden. Ihre Leiche wurde 70 Kilometer entfernt auf einem Feldweg in Euskirchen bei Bonn gefunden.

Vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass auch der Verdächtige im Mordfall Madeleine „Maddie“ McCann routinemäßig überprüft werden soll, ob er als Mörder von Claudia Ruf infrage kommt.

(dpa)
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