Alkoholexzesse auf den Balearen Sauftouristen auf Mallorca drohen drastische Strafen

Madrid · Die Inselregierung der spanischen Balearen will Partyexzesse auf Mallorca und Ibiza eindämmen. Bis zu 600.000 Euro Strafe können drohen, wenn Sauftouristen, aber auch Gastronomen sich nicht an die Regeln halten.

Mallorca und Ibiza: Drastische Strafen für Alkoholsünder auf den Balearen
Foto: Julian Stratenschulte

„Bist du bereit, die Nacht durchzumachen?“, heißt es in der Werbung für die Nonstop-Kneipentour auf Mallorca zum Pauschalpreis. „Und wenn wir sagen die ganze Nacht, dann meinen wir auch die ganze Nacht“, bekräftigt die Partyagentur. Grenzenloses Saufen inbegriffen. Diese organisierten Massenbesäufnisse heißen in der Szene „pub crawl“. Ein englischer Ausdruck, der darauf anspielt, dass die Teilnehmer nach der Tour durch die pubs (Kneipen) oftmals nur noch in der Lage sind, auf allen Vieren zu kriechen (crawl).

Mit dem Trinken bis zum Umfallen soll es nun vorbei sein. Die Regierung der Baleareninseln, zu denen Mallorca und Ibiza gehören, hat den Alkoholexzessen den Kampf angesagt. Nicht nur „pub crawls“ für die Kampftrinker sind künftig untersagt. Auch Freibier und Happy Hour werden verboten, All-inclusive-Angebote dürfen nur drei Gratis-Alkoholdrinks pro Mittag- oder Abendessen enthalten.

Der Bann gilt zunächst nur in den Partyhochburgen auf Mallorca und Ibiza. Konkret heißt das auf Mallorca: an der vor allem von Deutschen frequentierten Playa de Palma und in der britischen Alkohol-Hochburg Magaluf. Auf Ibiza trifft der Bannstrahl das Ausgehviertel West End im Urlaubsort San Antonio.

Mit den neuen Benimmregeln, die per Regierungsdekret beschlossen wurden, wolle man ein neues Urlaubsmodell durchsetzen, verkündet der balearische Tourismusminister Iago Negueruela. „Wir wollen nicht länger, dass unsere Inseln ein Ziel für den Sauftourismus sind.“

Die neuen Anstandsnormen nehmen auch Hoteliers, Gastwirte und Getränkeshops in die Pflicht: So darf der Einzelhandel in den Partyzonen auf Mallorca und Ibiza zwischen 21.30 Uhr abends und acht Uhr morgens keinen Alkohol mehr verkaufen. Auch nicht über Getränkeautomaten. Ebenso verboten sind Sonderangebote wie: „Trink zwei Bier und bezahl nur eines.“ Bei Zuwiderhandlung drohen Geldstrafen zwischen 1000 und 600.000 Euro. Die Höchststrafe kann verhängt werden, wenn Alkohol an unter 18-Jährige ausgeschenkt oder verkauft wird.

Übrigens: Auch der Sprung von Hotelbalkonen, das sogenannte „Balconing“ ist nun gesetzlich untersagt. Durch Vorfälle dieser Art hatten sich immer wieder Urlauber schwere oder gar tödliche Verletzungen zugezogen. Urlauber, die trotz Verbots vom Balkon springen, werden des Hotels verwiesen und müssen bis zu 60.000 Euro bezahlen.

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