Lebenslang für drei Morde: Verteidigung legt Revision ein

Gießen/Düsseldorf · Drei Morde in Hessen und Düsseldorf beschäftigen auch nach dem Urteilsspruch des Landgerichts Gießen die Justiz. Die Verteidigung habe Revision eingelegt, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit. Nun muss sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit dem Fall befassen. Die Gießener Richter hatten am vergangenen Dienstag eine 36-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem erkannten sie auf die besondere Schwere der Schuld und ordneten Sicherungsverwahrung für die Frau an.

 Richterhammer auf Buch mit Deutschen Gesetzen.

Richterhammer auf Buch mit Deutschen Gesetzen.

Foto: Uli Deck/Archiv

Das Gericht war überzeugt, dass die Angeklagte aus Aachen im April 2016 in Gießen einen 79 Jahre alten Mann und wenige Wochen später in Düsseldorf eine 86-Jährige und deren 58 Jahre alte Tochter aus Habgier ermordet hat. Während des langwierigen Indizienprozesses hatte die Frau geschwiegen, die Verteidigung am Ende auf Freispruch plädiert.

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