Pfleger hatte keine Ausbildung Lange Haftstrafe nach Tod einer über 90-Jährigen

Koblenz · Bei der Pflege einer alten Frau sind bei einem 30-Jährigen im Streit die Sicherungen durchgebrannt, wie sein Verteidiger sagt. Seine Gewalt hat nach Überzeugung des Landgerichts Koblenz zum Tod des Opfers geführt. Eine hohe Haftstrafe ist die Folge.

 Sechseinhalb Jahre Haft lautet das Urteil für einen Pfleger, der für den Tod einer über 90-jährigen Frau verantwortlich ist.

Sechseinhalb Jahre Haft lautet das Urteil für einen Pfleger, der für den Tod einer über 90-jährigen Frau verantwortlich ist.

Foto: dpa (Symbolfoto)

Weil ein Pfleger ohne Ausbildung den Tod einer über 90-jährigen Frau verschuldet hat, ist er vom Landgericht Koblenz zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der 30-Jährige hatte größtenteils zugegeben, die alte Frau geschlagen zu haben und für ihren Tod verantwortlich zu sein. Er war für ihre Pflege erst seit einem Monat zuständig gewesen. Das Gericht verurteilte ihn am Freitag wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen vorsätzlichen Totschlags neun Jahre und vier Monate Haft gefordert. Der Mann sei als unausgebildeter Pfleger überfordert gewesen. Im Januar 2015 habe er die laut Verteidigung 96 Jahre alte Frau in ihrer Wohnung in Mayen in der Osteifel mit einer vollen Wasserflasche ins Gesicht geschlagen, weil sie schrie und sich gegen die Pflege wehrte.

Ob der 30-Jährige drei Tage später erneut auf sein Opfer einschlug, als dieses Tabletten nicht einnehmen wollte, oder nur mit etwas Druck versuchte, die Frau festzuhalten, blieb im Prozess unklar. Sie starb. Für das Gericht stand Tod durch Ersticken fest. Mit dem Festhalten seien vermutlich die Atemwege der Frau blockiert worden.

Rechtsanwalt Christian Diether forderte wegen Körperverletzung mit Todesfolge sechs Jahre Haft: "Mein Mandant sieht die Verantwortung bei sich." Ihm seien die Sicherungen durchgebrannt. Der Alkoholiker habe auch zur Tatzeit getrunken. Er kommt daher in eine Entziehungsanstalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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