Land geht gegen Tattoo-Urteil für Polizei-Bewerber vor

Selm · Die nordrhein-westfälische Polizei will einen Mann mit einem großen Löwenkopf-Tattoo am Unterarm nicht als Bewerber zulassen. Gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das in der Tätowierung keinen Hinderungsgrund für eine Bewerbung sah, legte das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei am Dienstag Beschwerde ein. Nun entscheidet das Oberverwaltungsgericht in Münster über den Fall.

Ein Sprecher des Landesamts in Selm sagte, Tätowierungen könnten die gebotene Neutralität der Polizei beeinträchtigen. Jeder Bürger habe einen Anspruch darauf, auf eine neutrale Polizei zu treffen. Gerade in sehr sensiblen Einsätzen sei es wichtig, dass der Fokus der Hilfesuchenden auf dem Polizisten als Vertreter des Staates liege, nicht auf dem tätowierten Unterarm. Bei der Polizei in NRW sind Tattoos an verdeckten Stellen erlaubt. An sichtbaren Stellen dürfen sie nicht größer sein als ein Handteller und müssen neutral sein.

Das Verwaltungsgericht urteilte, die Begründung fehle, dass die Bevölkerung in Polizisten wegen ihrer großen Tätowierungen kein Vertrauen habe (Az.: 2 L 3279/17). Die Zunahme von Tattoos deute auf einen gesellschaftlichen Wandel hin.

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