Kölner Landgericht verbietet Kutten bei Rocker-Prozessen

Köln · Das Kölner Landgericht hat für zwei anstehende Prozesse gegen mutmaßliche Mitglieder der Hells Angels das Tragen von Rocker-Kutten verboten. "Jegliche Symbolik für eine angebliche Machtposition oder zur Untermauerung einer bestärkenden Gruppenzugehörigkeit gemünzt auf ein bestimmtes Strafverfahren sind im Haus der Justiz fehl am Platz", erklärte Gerichtssprecher Jan F. Orth am Montag. Es gehe um zwei Verfahren, die am 21. und 27. März starteten. Beide finden unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt.

 Das Gebäude des Land- und Amtsgerichtes in Köln.

Das Gebäude des Land- und Amtsgerichtes in Köln.

Foto: Henning Kaiser/Archiv

In beiden Prozessen wird den Angeklagten nach Angaben des Gerichts die Bildung oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. In einem der beiden Verfahren geht es auch um versuchten Mord. Diese Anklage geht dem Gerichtssprecher zufolge unter anderem auf eine Schießerei an einem Kiosk im Juni 2015 in Kölner Stadtteil Meschenich mit mehreren Verletzten zurück.

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