Juwelier darf bei Werttransporten keine Waffe mehr tragen

Gelsenkirchen · Ein Dortmunder Juwelier darf in Zukunft auch bei Werttransporten keine Waffe mehr tragen. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Donnerstag entschieden.

 Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz.

Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz.

Foto: Uli Deck/Archiv

Die Polizei hatte dem Juwelier 1995 die Erlaubnis erteilt, sich für Geld- und Sachwerttransporte zu seinem eigenen Schutz zu bewaffnen. Nachdem der Waffenschein jedoch während eines Urlaubs verloren gegangen war, war ihm kein neuer mehr ausgestellt worden. Dies sei richtig so, entschieden die Richter jetzt. Schließlich sei der Juwelier noch nie überfallen worden. Statt eine eigene Waffe zu tragen, solle er lieber darüber nachdenken, einen Sicherheitsdienst zu beauftragen, hieß es im Urteil.

Der Dortmunder Geschäftsmann hatte seinen Antrag auf Neuausstellung eines Waffenscheins damit begründet, dass er häufig sehr kurzfristig exklusive Kunden - teilweise auch in auswärtigen Filialen seines Betriebes - aufsuchen müsse und dabei manchmal sehr hochwertige Schmuckstücke bei sich führe. "Das können auch mal Werte mit siebenstelligen Beträgen sein", sagte er im Prozess. Aus diesem Grund wolle er sich größtmöglich schützen können.

Nach Ansicht des Gerichts gibt eine Waffe jedoch keine Garantie für absolute Sicherheit. "Wenn ein Täter - wie im Krimi - aus dem Hinterhalt kommt und Ihnen eine Pistole an die Schläfe hält, nützt eine Waffe am Hosenbund doch gar nichts", sagte Richter Wolfgang Thewes im Prozess.

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