Ermittlungspanne Vorermittlungen gegen Polizei im Fall des Jungen im Schrank

Recklinghausen · Zwei Jahre nach seinem Verschwinden wird ein Junge von der Polizei zufällig im Schrank eines Mannes gefunden. Dass ein Hinweis auf genau diese Wohnung von der Polizei nicht verfolgt wurde, ruft jetzt die Staatsanwaltschaft auf den Plan.

 Nach der mutmaßlichen Ermittlungspanne im Fall eines über zwei Jahre verschwundenen Jugendlichen (15) im Ruhrgebiet hat die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen gegen Beamte der Duisburger Polizei eingeleitet.

Nach der mutmaßlichen Ermittlungspanne im Fall eines über zwei Jahre verschwundenen Jugendlichen (15) im Ruhrgebiet hat die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen gegen Beamte der Duisburger Polizei eingeleitet.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Nach der mutmaßlichen Ermittlungspanne im Fall eines über zwei Jahre verschwundenen Jugendlichen (15) im Ruhrgebiet hat die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen gegen Beamte der Duisburger Polizei eingeleitet. Hintergrund ist ein Hinweis nach der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ auf den Aufenthaltsort des Jungen - der aber „ohne weitere Ermittlungen zu den Akten genommen“ wurde, wie es in einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden vertraulichen Bericht an den Innenausschuss des Landtags heißt.

Der Junge war im Dezember in einem Schrank in der Wohnung eines Mannes (44) gefunden worden, gegen den damals wegen Kindesmissbrauchs ermittelt wurde. Laut dem Bericht des Innenministers hatte am 24. Juli 2019 eine „Aktenzeichen XY“-Zuschauerin einen Hinweis auf den Aufenthaltsort des Jugendlichen gegeben: Er werde von einem Mann in Recklinghausen festgehalten, „der ein Pädophiler sei“. Da sie das nur aus zweiter Hand wusste, rief die Polizei bei dem Mann an, der ursprünglich der Frau davon erzählt hatte. Der Mann nannte auch den Namen des tatsächlich bereits wegen des Besitzes von Kinderpornografie vorbestraften Recklinghäusers.

Doch das Ergebnis des Telefonats kam laut Bericht ohne weitere Ermittlungen zu den Akten. In der Vorlage heißt es weiter: „Insbesondere erfolgte keine Überprüfung der Personen und keine Speicherung von Daten im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem.“

Dadurch wurde auch niemand hellhörig, als gegen den damals genannten Mann am 30. Oktober 2019 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Kindesmissbrauchs eingeleitet wurde. Erst fast zwei Monate später kam es zu der Wohnungsdurchsuchung, bei der zufällig der Junge entdeckt wurde.

„Im Ergebnis lag der für den Vermisstenfall zuständigen Polizeidienststelle in Duisburg spätestens seit dem 27.07.2019 ein konkreter Hinweis auf den - wie sich am 20.12.2019 herausstelle - zutreffenden Aufenthaltsort des Vermissten vor“, wird der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt in dem Bericht zitiert. „Eine ordnungsgemäße Verifizierung und fachkundige Bearbeitung des Hinweises hätte möglicherweise zu einem frühzeitigeren Auffinden des Vermissten führen können.“

Gegen den Verdächtigen, bei dem der Junge mehr als zwei Jahre lebte, wird laut dem Bericht inzwischen auch wegen Vergewaltigung und des Herstellens jugendpornografischer Schriften ermittelt. Videos, die in seiner Wohnung gefunden wurden, belasten den Mann demnach.

(dpa)
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