Neubewertung der Tat Haftstrafen für Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen

Nach heftigem Alkoholkonsum auf einer Geburtstagsfeier vergewaltigen vier junge Männer eine 14-Jährige. Anschließend legen sie das Mädchen bei Eiseskälte in einen Hamburger Hinterhof. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde der Fall jetzt neu verhandelt.

 Die Angeklagten, ihre gesetzlichen Vertreter und Anwälte im Gerichtssaal in Hamburg.

Die Angeklagten, ihre gesetzlichen Vertreter und Anwälte im Gerichtssaal in Hamburg.

Foto: Christian Charisius/Archiv

Hamburg (dpa) – Nach der Gruppenvergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens im Hamburger Stadtteil Harburg sind drei der fünf Angeklagten in einem Revisionsprozess zu Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Das Landgericht hatte die Angeklagten bereits im Oktober 2016 zu Haftstrafen verurteilt, vier davon jedoch auf Bewährung. Die Richter sprachen ihnen am Mittwoch zwischen viereinhalb Jahren und zwei Jahren und neun Monaten Haft zu. "Die Gefühllosigkeit dieser Tat hat nicht nur uns, sondern auch die Öffentlichkeit schockiert", hieß es in der Urteilsbegründung.

Die drei Jugendlichen, die zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 17 Jahre alt waren, sowie ein 21-Jähriger hatten das Mädchen am 11. Februar 2016 auf einer Geburtstagsfeier zuerst betrunken gemacht und dann gemeinsam mit besonderer Brutalität vergewaltigt. Anschließend legten sie die 14-Jährige bei Temperaturen um den Gefrierpunkt nur mit Unterwäsche bekleidet im Hinterhof ab.

Der einzige erwachsene Angeklagte, ein damals 21-jähriger Serbe, hatte im ersten Verfahren eine Freiheitsstrafe von vier Jahren erhalten. Er wurde nun zu vier Jahre und sechs Monate verurteilt.

Eine mitangeklagte, zum Tatzeitpunkt 15-Jährige Deutsche filmte das Tatgeschehen mit ihrem Handy. Sie wurde - ebenso ein damals 16-Jähriger - zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Bei den männlichen Jugendlichen handelte es sich um zwei Deutsche und einen Serben.

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