Freundin und Sohn tot: Urteil im Doppelmord-Prozess erwartet

Bonn · Ein 47-Jähriger soll seine Freundin und den gemeinsamen Sohn erdrosselt haben. Der Junge musste sterben, weil er dem Angeklagten als Zeuge im Weg war, ist die Bonner Staatsanwaltschaft überzeugt. Sie fordert lebenslange Haft. Nun könnte ein Urteil fallen.

 Paragrafen-Symbole sind am Eingang zum Landgericht angebracht.

Paragrafen-Symbole sind am Eingang zum Landgericht angebracht.

Foto: Oliver Berg/Archiv

Im Prozess um den Mord an seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen Sohn will das Landgericht Bonn heute das Urteil gegen den Angeklagten sprechen. Der 47-Jährige soll seine von ihm getrennt lebende Freundin und das elfjährige Kind im September 2016 in einer Bonner Wohnung erdrosselt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Aushilfsfahrer eine lebenslange Haftstrafe.

Angeklagt ist der Mann wegen Mordes. Im Fall der Frau geht die Staatsanwaltschaft inzwischen von Totschlag aus, da auch ein Streit Auslöser für das Verbrechen gewesen sein könne. Bei der Tötung des Jungen handele es sich aber um heimtückischen Mord. Das Kind habe sterben müssen, weil es seinem Vater als Zeuge im Weg gewesen sei. Die Verteidigung hält die Beweislage für dünn und plädierte auf Freispruch.

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