Prozess in München Frau darf nicht mit Sperma von totem Gatten schwanger werden

München · Eine Frau aus Bayern darf sich voraussichtlich nicht mit dem Sperma ihres toten Mannes befruchten lassen. Das endgültige Urteil des Oberlandesgericht München soll zwar erst in einigen Wochen verkündet werden. Das Gericht machte der 35-Jährigen aber wenig Hoffnung.

 Eine Bronzestatue der Justitia steht in Frankfurt am Main.

Eine Bronzestatue der Justitia steht in Frankfurt am Main.

Foto: Arne Dedert/Archiv

Die Frau aus dem Raum Traunstein und ihr Ehemann, der im Juli 2015 mit 38 Jahren nach einer Herztransplantation starb, hatten sich vergeblich Kinder gewünscht. Künstliche Befruchtungen brachten keinen Erfolg.

Kurz vor seinem Tod waren zwei Spermaproben des Mannes eingefroren worden, die Klinik verweigert die Herausgabe jedoch unter Berufung auf das Embryonenschutzgesetz. Dies hält die Klägerin für verfassungswidrig. Man habe lange überlegt und beraten, sagte der Vorsitzende Richter. Das Gericht könne jedoch keine Verfassungswidrigkeit des Gesetzes erkennen.

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